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Produktsicherheit | CE-Kennzeichnung

The CE (Conformité Européenne) Logo to show the conformity to European security standards of electric appliances on a heap on a table. Copy Space, web banner format
The CE (Conformité Européenne) Logo to show the compliance to European standards of electric appliances on a heap on a table. Copy Space, web banner format

Produktsicherheit | CE-Kennzeichnung | Normung

Produktsicherheit | CE-Kennzeichnung

Als Ergebnis technologischer, gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen umfassen betriebliche Managementsysteme ein breites Spektrum von Aspekten wie Qualität und Umwelt, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, Datenschutz, nachhaltige Entwicklung oder Risikoerkennung und -bewältigung. Sie unterstützen ihre Anwender dabei, Unternehmensstrukturen und -abläufe transparent und effizient zu gestalten.

Eng mit der Normung und dem Qualitätsmanagement verknüpft ist die EU-Produktpolitik. Ziel der EU-Produktpolitik ist es, sicherzustellen, dass Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum die Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllen.

Ist dies der Fall, werden die Produkte oder ihre Verpackung mit dem „CE-Zeichen” versehen. Technische Normen tragen wesentlich dazu bei, Innovationen und technisches Know-How rasch und effizient zu verbreiten.

Weitere Informationen und Beratung zur CE-Kennzeichnung und Normen erhalten Sie u. a. durch das Enterprise Europe Network (Bayern Innovativ).

Überblick: Gesetzesrahmen für Produkte auf dem EU-Markt

Europäisches Parlament: Neue Spielzeugverordnung ab 01.01.2026 (Toy Safety Regulation)

Hintergrund

Die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug legt die Sicherheitsanforderungen fest, die Spielzeug erfüllen muss, um in der EU in Verkehr gebracht zu werden, unabhängig davon, ob es in der EU oder in Drittländern hergestellt wird. Dies erleichtert den freien Verkehr von Spielzeug im Binnenmarkt.

Nach einer Bewertung der Richtlinie stellte die Kommission jedoch eine Reihe von Mängeln bei der praktischen Anwendung der Richtlinie seit ihrer Annahme im Jahr 2009 fest. Insbesondere ist ein höheres Maß an Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug erforderlich, insbesondere vor Risiken durch schädliche Chemikalien. Die Bewertung ergab auch, dass die Richtlinie effizienter umgesetzt werden muss, insbesondere im Hinblick auf den Online-Verkauf.

Daraufhin hat die Kommission am 28. Juli 2023 den Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug  vorgelegt.

Weitere Informationen: Spielzeugsicherheit: Neue Regeln für besseren Schutz von Kindern | Aktuelles | Europäisches Parlament

Die neue europäische Spielzeugverordnung 2025/2509 ist seit dem 01.01.2026 in Kraft und ersetzt die EG-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Die meisten Vorschriften gelten jedoch erst ab dem 01.08.2030. Ab diesem Tag gilt sie in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar, ohne vorherige nationale Umsetzung. Bis dahin darf Spielzeug aufgrund entsprechender Übergangsbestimmungen weiterhin in den Verkehr gebracht werden, wenn es der EG-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG entspricht.

Das EU-Parlament hat strengere Vorgaben für den Verkauf von Kinderspielzeug angenommen. Die Reform soll Kinder besser vor gesundheitsschädlichen Stoffen wie endokrinen Disruptoren, PFAS und Allergenen schützen. Hersteller müssen künftig strengere Grenzwerte einhalten und umfassende Sicherheitsinformationen bereitstellen. Online-Marktplätze werden mehr Pflichten auferlegt. 
Ein weiteres Element der neuen Verordnung ist der digitaler Produktpass, den künftig jedes in der EU angebotene Spielzeug haben soll. Dieser Pass enthält Sicherheitsinformationen, die beispielsweise über einen QR-Code abgerufen werden können. Verbraucherinnen und Verbraucher,
aber auch Zoll- und Marktaufsichtsbehörden können so einfacher prüfen, ob Spielzeug den Anforderungen entspricht. 

Online-Marktplätze müssen sicherstellen, dass auf ihren Plattformen keine als gefährlich eingestuften Spielzeuge verkauft werden. Dazu müssen sie ihre Plattformen so gestalten, dass die Verkäufer die CE-Kennzeichnungen, Sicherheitswarnungen und digitalen Produktpässe von Spielzeug anzeigen können. Spielzeuge, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen, gelten nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) als „rechtswidrige Inhalte“.

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988

EU-Verordnung (EU) 2023/988

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 (General Product Safety Regulation – GPSR) vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit wurde am 23.05.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ist für betroffene Wirtschaftsakteure ab dem 13.12.2024 verbindlich anzuwenden. Sie löst die bisher geltende Richtlinie zur Allgemeinen Produktsicherheit RaPS ab. 

Wirtschaftsakteure: Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer/Importeure, Händler und Fulfilment-Dienstleister haben festgelegte Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der Anforderungen an die Produktsicherheit. In den Anwendungsbereich fallen nur Produkte, für die nicht bereits spezielle Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU mit CE-Kennzeichnungspflicht gelten. Die Verordnung gilt für neue, gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. 

 

Drei neue EU-Regelwerke für den Maschinen- und Anlagenbau

Akzent auf Software- und Cyber-Sicherheit

Mit drei neuen Regelwerken sorgt die EU dafür, dass Software‑Integrität und Cyber-Sicherheit einen noch größeren Stellenwert für die Produktsicherheit bekommen. Diese Aspekte kommen nun zur funktionalen und physischen Sicherheit von Produkten hinzu. Für europäische Unternehmen bedeutet dies, dass die CE-Kennzeichnung eines physischen Produkts künftig untrennbar an die Sicherheit seiner Software gebunden ist. Beim IHK-Fachforum „EU-Regelwerke für den Maschinen- und Anlagenbau“ konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die drei EU-Regelwerke informieren, in denen die neuen Vorschriften festgelegt sind: Maschinen-Verordnung (M‑VO), KI‑Verordnung (KI‑VO) und Cyber-Sicherheits-VO (Cyber Resilience Act CRA).

Diese Verordnungen führen zu einem grundlegenden Wandel im europäischen Binnenmarkt. Sie bilden einen einheitlichen Sicherheitsrahmen für physische Produkte, Software und KI. Während die KI-VO die Logik der Algorithmen adressiert, zielt der CRA auf die technische Integrität ab. Die Anforderungen werden nun zu verbindlichen Voraussetzungen für den Marktzugang in der EU, zudem sollen sie für gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber Herstellern aus Drittstaaten führen. Unternehmen, die frühzeitig in Compliance, Cyber-Sicherheit und klare Governance investieren, reduzieren Haftungsrisiken und stärken ihre Wettbewerbsposition im europäischen Markt.

Merkblätter zu ausgewählten CE-Richtlinien | Verordnungen

Webcode: P228