Produktsicherheit | CE-Kennzeichnung
Produktsicherheit | CE-Kennzeichnung | Normung
Produktsicherheit | CE-KennzeichnungAls Ergebnis technologischer, gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen umfassen betriebliche Managementsysteme ein breites Spektrum von Aspekten wie Qualität und Umwelt, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, Datenschutz, nachhaltige Entwicklung oder Risikoerkennung und -bewältigung. Sie unterstützen ihre Anwender dabei, Unternehmensstrukturen und -abläufe transparent und effizient zu gestalten.
Eng mit der Normung und dem Qualitätsmanagement verknüpft ist die EU-Produktpolitik. Ziel der EU-Produktpolitik ist es, sicherzustellen, dass Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum die Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllen.
Ist dies der Fall, werden die Produkte oder ihre Verpackung mit dem „CE-Zeichen” versehen. Technische Normen tragen wesentlich dazu bei, Innovationen und technisches Know-How rasch und effizient zu verbreiten.
Weitere Informationen und Beratung zur CE-Kennzeichnung und Normen erhalten Sie u. a. durch das Enterprise Europe Network (Bayern Innovativ).
Überblick: Gesetzesrahmen für Produkte auf dem EU-Markt
Europäisches Parlament: Neue Spielzeugverordnung ab 01.01.2026 (Toy Safety Regulation)
Hintergrund
Die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug legt die Sicherheitsanforderungen fest, die Spielzeug erfüllen muss, um in der EU in Verkehr gebracht zu werden, unabhängig davon, ob es in der EU oder in Drittländern hergestellt wird. Dies erleichtert den freien Verkehr von Spielzeug im Binnenmarkt.
Nach einer Bewertung der Richtlinie stellte die Kommission jedoch eine Reihe von Mängeln bei der praktischen Anwendung der Richtlinie seit ihrer Annahme im Jahr 2009 fest. Insbesondere ist ein höheres Maß an Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug erforderlich, insbesondere vor Risiken durch schädliche Chemikalien. Die Bewertung ergab auch, dass die Richtlinie effizienter umgesetzt werden muss, insbesondere im Hinblick auf den Online-Verkauf.
Daraufhin hat die Kommission am 28. Juli 2023 den Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vorgelegt.
Weitere Informationen: Spielzeugsicherheit: Neue Regeln für besseren Schutz von Kindern | Aktuelles | Europäisches Parlament
Die neue europäische Spielzeugverordnung 2025/2509 ist seit dem 01.01.2026 in Kraft und ersetzt die EG-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Die meisten Vorschriften gelten jedoch erst ab dem 01.08.2030. Ab diesem Tag gilt sie in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar, ohne vorherige nationale Umsetzung. Bis dahin darf Spielzeug aufgrund entsprechender Übergangsbestimmungen weiterhin in den Verkehr gebracht werden, wenn es der EG-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG entspricht.
Das EU-Parlament hat strengere Vorgaben für den Verkauf von Kinderspielzeug angenommen. Die Reform soll Kinder besser vor gesundheitsschädlichen Stoffen wie endokrinen Disruptoren, PFAS und Allergenen schützen. Hersteller müssen künftig strengere Grenzwerte einhalten und umfassende Sicherheitsinformationen bereitstellen. Online-Marktplätze werden mehr Pflichten auferlegt.
Ein weiteres Element der neuen Verordnung ist der digitaler Produktpass, den künftig jedes in der EU angebotene Spielzeug haben soll. Dieser Pass enthält Sicherheitsinformationen, die beispielsweise über einen QR-Code abgerufen werden können. Verbraucherinnen und Verbraucher,
aber auch Zoll- und Marktaufsichtsbehörden können so einfacher prüfen, ob Spielzeug den Anforderungen entspricht.
Online-Marktplätze müssen sicherstellen, dass auf ihren Plattformen keine als gefährlich eingestuften Spielzeuge verkauft werden. Dazu müssen sie ihre Plattformen so gestalten, dass die Verkäufer die CE-Kennzeichnungen, Sicherheitswarnungen und digitalen Produktpässe von Spielzeug anzeigen können. Spielzeuge, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen, gelten nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) als „rechtswidrige Inhalte“.
Merkblätter zu ausgewählten CE-Richtlinien | Verordnungen
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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl
Innovation, Forschung, Hochschulen, Technologietransfer
Webcode: P228