Verpackungsregulierung (PPWR | VerpackDG)
Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
Mit der europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR, Regulation (EU) 2024/40, eur-lex.europa.eu), die am 12. August 2026 in Kraft getreten ist, kommen eine Reihe von neuen Anforderungen auf betroffene Unternehmen zu, die Verpackungen und verpackte Produkte auf den Markt bringen. Im Gegensatz zur zuvor bestehenden Gesetzgebung (Verpackungsgesetz, VerpackDG) erweitert sich der Kreis der Verantwortlichen, außerdem nehmen die Anforderungen an Kennzeichnung, Konformität und Materialität zu.
Betroffen sind Hersteller sowie Inverkehrbringer von Verpackungen und verpackten Produkten. Auch Importeure sollten sich über die neuen Vorgaben informieren und rechtzeitig darauf vorbereiten. Die Verordnung zielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu reduzieren und die Menge an Verpackungsabfällen zu verringern. Ausnahmen hinsichltich der Konformitätserklärung gelten nur für Kleinstunternehmen, von den Recyclingzielen und den Anforderungen an Rezyklatanteile sind nur wenige Unternehmen.
Die Gesetzgebung hinsichtlich Verpackungen bringt viele neue Regelungen und Unklarheiten mit sich. Wir stellen Ihnen auf unserer Seite einige Informationen zusammen, die Sie dabei unterstützen sollen einen Überblick zu den Anforderungen zu gewinnen und sich mit den neuen Rollen und damit verbundenen Pflichten zurechtzufinden.
Viele weitere Details zur nationalen Umsetzung der PPWR bietet insbesondere die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Betroffene Unternehmen finden dort viele Antworten, beispielsweise auf die Frage, wer künftig als Erzeuger und Hersteller von Verpackungen gilt.
Informationen der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR, www.verpackungsregister.org)
EU-Guidelines und FAQ-Kataloge
Die EU hat Ende März 2026 Guidelines und einen FAQ-Katalog veröffentlicht, der am 3. August nochmals ergänzt wurde. Die Guidelines und FAQs bieten betroffenen Unternehmen eine gute Übersicht über die wichtisten Schritte:
- PPWR-Guidelines (englisch, Stand März 2026, environment.ec.europa.eu)
- PPWR-FAQs (englisch, Stand März 2026, environment.ec.europa.eu)
- PPWR-FAQs: (englisch, Stand August 2026, op.europa.eu)
Verpackungsgesetz (VerpackG) durch Verpackungs-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst
Das nationale Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde seit 2019 bereits umfassend novelliert und ab August 2026 durch das VerpackDG abgelöst. Das VerpackG ist zum 11. August 2026 vollständig außer Kraft getreten. Das Gesetz zur Anpassung des deutschen Verpackungsgesetzes an die PPWR (Verpackungs-Durchführungsgesetz, VerpackDG finden Sie hier: Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/401 (www.recht.bund.de).
Informationen zur Verpackungsregulatorik
Webinar-Aufzeichnungen
Das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK) bietet drei Webinaraufzeichnungen zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) an, die über die externe Seite (YouTube) abgerufen werden können:
Merkblätter und Leitfäden zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR):
- IHK-Merkblatt zur PPWR - Stand Mai 2026 (PDF, nicht barrierefrei, 1 MB)
- BIHK-Leitfaden: Verpackungen (PDF, nicht barrierefrei, 7 MB) (2025)
Hinweise des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU):
- Neues Verpackungsrecht - LfU Bayern (www.lfu.bayern.de)
Weitere Informationen der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR)
EU-Konsultation zur PPWR: Unternehmen können Bürokratieabbau anregen
Die Europäische Kommission sammelt derzeit Rückmeldungen zu den künftigen nationalen Herstellerregistern im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Im Fokus stehen die Registrierungs- und Meldepflichten für Hersteller und andere verpflichtete Unternehmen. Bis zum 10. September 2026 können betroffene Unternehmen ihre Erfahrungen und Anregungen einbringen.
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die Waren grenzüberschreitend innerhalb der EU vertreiben, sind von den neuen Anforderungen betroffen. Sie können im Rahmen der Konsultation auf zusätzlichen Verwaltungsaufwand, Mehrfachregistrierungen in verschiedenen Mitgliedstaaten oder die Kosten für Bevollmächtigte hinweisen. Die Kommission möchte Rückmeldungen dazu erhalten, wie Registrierungs- und Meldeverfahren möglichst einfach, digital und einheitlich gestaltet werden können. Die IHK empfiehlt betroffenen Unternehmen, die Möglichkeit zur Stellungnahme zu nutzen und auf praxisgerechte sowie bürokratiearme Lösungen hinzuwirken.
Weitere Informationen und Teilnahme an der Konsultation
PPWR: 5-Schritte-Plan für Händler
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat den „Aktionsplan Handel“ veröffentlich. Dieser zeigt auf, welche Schritte Handelsunternehmen umsetzen müssen, um ab 12. August 2026 Verpackungen rechtskonform auf den Markt zu bringen:
- Fragen Sie die Verpackungsinformationen bei Ihren Lieferanten ab: Sie benötigen Angaben zu Gewichten und Materialfraktionen der Verpackungen Ihrer Eigenmarken und Importe. Diese benötigen Sie, um die Mengenprognosen ab August präzise anzugeben.
- Passen Sie Ihre Systembeteiligung rechtzeitig an: Schließen Sie neue Verträge ab oder erweitern Sie bestehende Verträge mit Ihren Systembetreibern für die zusätzlichen Mengen noch deutlich vor dem Stichtag.
- Aktualisieren Sie Ihre Registrierungsdaten im Verpackungsregister LUCID: Ergänzen Sie alle Markennamen, für die Sie künftig die Systembeteiligungspflicht übernehmen müssen in Ihrer Registrierung.
- Melden Sie Ihre angepassten Plan- und Prognosemengen auch im Verpackungsregister LUCID: Stellen Sie sicher, dass Ihre Angaben 1:1 den Meldungen bei Ihrem Systembetreiber entsprechen.
- Sorgen Sie für eine nachvollziehbare Dokumentation: Erfassen Sie alle relevanten Verpackungs- und Mengendaten als Grundlage für Ihre Jahresabschlussmengenmeldung sowie eine mögliche spätere Vollständigkeitserklärung einschließlich Mehrmengen ab dem 12. August 2026.
Weitere Informationen stellt die Zentrale Stelle Verpackungsregister zur Verfügung: PPWR & Systembeteiligung: Eigenmarken & Importe (www.verpackungsregister.org)
Umgang mit Verpackungen in den EU-Mitgliedsstaaten
Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) werden viele individuelle nationale Verpackungsgesetze ergänzt und verändert, teilweise aber auch harmonisiert. Die PPWR ändert auf jeden Fall die Anforderungen an Unternehmen, die ihre Waren ins EU-Ausland exportieren. Wichtigste Änderung: Künftig wird es nötig sein, einen Bevollmächtigten in jedem EU-Mitgliedsstaat zu beauftragen, in das Verpackungen oder verpackte Waren geliefert werden. Auch die Registrierung/ Systembeteiligung muss weiterhin für jedes Land individuell vorgenommen werden.
Die DIHK-Broschüre Umgang mit Verpackungen in Europa (www.dihk.de) vom Juli 2024 wird derzeit aktualisiert, sobald die neuen, erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen. Sie soll einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen Staaten Europas verschaffen.
Die Webseite der European National Registers (EUNR, www.eunr.org) bietet bereits eine Übersicht zu Ansprechpartnern in Europa. Auch die europäischen Auslandshandelskammern (www.ahk.de) können vor Ort bei der Suche nach einem Bevollmächtigten unterstützen. Einen Überblick zum Umgang mit Verpackungen in der EU bietet außerdem das Außenwirtschaftsportal Bayern: Erweiterte Herstellerverantwortung - Außenwirtschaftsportal Bayern (bihk.de)
Webinar-Hinweis: „Neue Verpackungsverordnung (PPWR): Was jetzt beim Versand in EU-Länder zählt“ (22. September 2026)
Für Unternehmen, die Waren grenzüberschreitend in der EU versenden, bedeutet die PPWR neue Pflichten, neue Unsicherheiten – und vor allem kurzfristigen Anpassungsbedarf. Das Außenwirtschaftsportal Bayern veranstaltet daher am 22. September ein kostenfreies Webinar mit Jennifer Baumann von der AHK Frankreich. An konkreten Beispielen aus Frankreich una anderen EU-Nationen wird gezeigt, was die EU-Regulierung bedeutet und wo Unternehmen im EU-Versand besonders aufmerksam sein sollten. Melden Sie sich jetzt an und stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen auch nach dem Start der PPWR sicher und effizient im EU-Binnenmarkt operiert.
Wichtige Details
Ansprechpartner/in
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Dr. rer. nat. Ronald Künneth
Vernetzte Produktion, Automotive | eMobilität, Energiewirtschaft, Umweltberatung, Technologietransfer
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M.Sc. Katharina Boehlke
Industrie, Rohstoffe, Material- | Ressourceneffizienz
Webcode: P674