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Verpackungsgesetzgebung (VerpackG | PPWR)

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Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt seit 2019. Seitdem wurde bereits umfassend novelliert, wodurch immer neue Pflichten auf sogenannte Inverkehrbringer von Verpackungen und verpackten Waren zukommen. Für den Vollzug wurde die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) geschaffen.

Der Kreis der Betroffenen reicht von produzierenden Unternehmen über Händler, Hotels, Gaststätten bis hin zu Betreibern von elektronischen Marktplätzen. In die Verantwortung genommen werden nicht nur große Konzerne, sondern auch der klassische Mittelstand und sogar Kleinstunternehmen sowie Startups. Die Änderungen treten schrittweise in Kraft.

Mit der europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR, Regulation (EU) 2024/40), 2025, kommen stufenweise eine Reihe von neuen Anforderungen auf betroffene Unternehmen zu, die Verpackungen und verpackte Produkte auf den Markt bringen. Im Gegensatz zur bestehenden Gesetzgebung (Verpackungsgesetz) erweitert sich der Kreis der Verantwortlichen, außerdem nehmen die Anforderungen an Kennzeichnung, Konformität und Materialität zu. Betroffen sind Hersteller sowie Inverkehrbringer von Verpackungen und verpackten Produkten. Auch Importeure sollten sich über die neuen Vorgaben informieren und rechtzeitig darauf vorbereiten. Die Verordnung zielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu reduzieren und die Menge an Verpackungsabfällen zu verringern.

Auf dieser Seite bieten wir eine Übersicht über wichtige Inhalte des Verpackungsgesetzes und bieten Hilfestellung zum Umgang mit der PPWR. Häufig gestellte Fragen und weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister unter www.verpackungsregister.org.

 

Die wichtigsten Inhalte des Verpackungsgesetzes

Information

Weitere Informationen der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR)

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Umgang mit Verpackungen in den EU-Ländern

Die am 4. Juli 2018 in Kraft getretene novellierte EU-Verpackungsrichtlinie ((EU) 2018/852) war Anlass für zahlreiche Änderungen in den nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten. Allerdings variieren die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen von Land zu Land. Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in den Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten. Dies beeinträchtigt den grenzüberschreitenden Warenverkehr und führt zu Rechtsunsicherheiten. Diese Broschüre wird jährlich aktualisiert und soll deshalb einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen Staaten Europas verschaffen. 
 

Umgang mit Verpackungen in Europa (Juli 2024)

Einen Überblick zum Umgang mit Verpackungen in der EU bietet das Außenwirtschaftsportal Bayern:

Erweiterte Herstellerverantwortung - Außenwirtschaftsportal Bayern (bihk.de)

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