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Bildungsberatung

Begabtenförderung (Weiterbildungsstipendium)

 

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Patrizia Held

Patrizia Held

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Telefonische Weiterbildungsberatung

Eine trägerneutrale Beratung über Möglichkeiten von Weiterbildungen, Studium und andere förderfähige Maßnahmen sowie allgemeine Informationen über das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bieten wir Ihnen auch gerne telefonisch an.

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen nach eigener Wahl. Dazu gehören beispielsweise Vorbereitungskurse auf Fortbildungsprüfungen (z.B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau, etc.) und Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement, etc.). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.

Die Fördersumme liegt seit 1. Januar 2023 bei maximal 8 700 Euro in drei Jahren (bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme).

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF die bundesweite Durchführung.

Jährlich werden in Mittelfranken ca. 100 Stipendien vergeben, deutschlandweit erhalten rund 6 000 Berufseinsteiger ein Stipendium.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium sind:

  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. mindestens der Durchschnittsnote 1,9
    - oder -
    Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb.
  • jünger als 25 Jahre (durch Berücksichtigung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen)
  • berufstätig (min. 15 Stunden wöchentliche Arbeitszeit) oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht.

Personen, die bereits einen akademischen Hochschulgrad im In- oder Ausland erworben haben, können nicht in das Förderprogramm aufgenommen werden.

Bewerbung für ein Weiterbildungsstipendium

Sie können sich jährlich bis zum Ende des 24. Lebensjahres, bis spätestens 30. September (es gilt der Posteingangsstempel der IHK), für ein Stipendium ab Januar des Folgejahres bewerben. Füllen Sie dazu bitte den folgenden Antrag aus:

Bitte senden Sie uns den unterschriebenen Antrag per Post an:

IHK Nürnberg für Mittelfranken
Geschäftsbereich Berufsbildung
Patrizia Held
Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg

 
 
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