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Bescheinigungen Außenwirtschaft

Carnet A.T.A.

Carnet A.T.A.

© IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Ansprechpartner/innen (2)

Ulrich Wohlrab

Ulrich Wohlrab

Carnet A.T.A.-Ausstellung Tel: +49 911 1335 1362
Ingrid Dipold

Ingrid Dipold

Ursprungszeugnisse, Exportbescheinigungen, Zollformulare Tel: +49 911 1335 1260

 

 

Wichtiger Hinweis Carnet A.T.A.

Bitte beachten Sie, dass der Bescheinigungsdienst der IHK Müchen für Oberbayern am 12. und 13. Juni 2023 wegen einer internen Schulung geschlossen und nicht erreichbar ist. Carnets ATA / CPD können in dieser Zeit nicht ausgestellt werden. Berücksichtigen Sie dies bitte bei Ihrer Planung. 

Ab Mittwoch, 14. Juni 2023 sind die Mitarbeiter der Bescheinigung wieder wie gewohnt für Sie da. 

Öffnungszeiten in der KW 24:
Mo - Di: geschlossen
Mi - Do: 08:30 - 16:00 Uhr
Fr: 08:30 - 14:00 Uhr

 

Das Carnet A.T.A. ist ein Zolldokument, mit dem bestimmte Warengruppen ohne Hinterlegung einer Sicherheitsleistung vorübergehend in bestimmte Drittländer (Länder, die nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehören) ausgeführt werden können (also quasi ein Reisepass für Waren). Das entsprechende Zielland muss dem Verfahren beigetreten sein und auch das Abkommen zu den jeweiligen Verwendungszwecken akzeptiert haben.

Eine Übersicht über Mitgliedsländer des Carnetverfahrens und zugelassene Verwendungszwecke finden Sie im deutschen Merkblatt der International Chamber of Commerce Organization. Achtung: Bei manchen Ländern sind nicht alle erwähnten Verwendungszwecke zugelassen. In der Regel gelten die Abkommen für Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsequipment und Warenmuster. Im Einzelfall beraten wir Sie gerne.

Carnet A.T.A. anstatt Barsicherheiten

Um Ware ohne Zahlung von Zollabgaben vorübergehend in Drittländer verbringen zu können, ist nicht unbedingt ein Carnet A.T.A. notwendig. Vielmehr können an der Grenze zu allen Drittländern Barsicherheiten hinterlegt werden, deren Höhe in der Regel bis zu 50 Prozent des Warenwertes beträgt. Wenn Sie mit der kompletten und unveränderten Ware wieder ausreisen, erhalten Sie Ihre Sicherheitsleistung in Landeswährung abzüglich „geringer Gebühren“ (wie es in der Regel heißt) wieder zurück.

Der Grund, warum bei einem Carnet A.T.A. auf eine Sicherheitshinterlegung verzichtet werden kann, liegt darin, dass den Zollbehörden des Auslandes die Zahlung von fälligen Zollgebühren durch eine Bürgenkette garantiert wird. Da aber der Carnetinhaber letztendlich Zollschuldner ist, werden diesem zunächst bezahlte Zollgebühren in Rechnung gestellt. Hierbei kann es sein, dass auf Weisung des Bürgen bzw. des Rückversicherers je nach Höhe des Carnetwertes bzw. auch der Bonität des Antragstellers eine Sicherheit in Form von Bankbürgschaften oder Kontoabtretungen verlangt wird (dies muss individuell mit der ausstellenden IHK besprochen werden).

Die Gültigkeit eines Carnets beträgt in der Regel zwölf Monate. Wie bei der Variante der vorübergehenden Verbringung mit Sicherheitsleistung kostet auch das Carnet A.T.A. Gebühren. Diese sind abhängig vom Warenwert und beginnen bei knapp 60 Euro.

 
 
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