Bildungspolitik

Duale Berufsausbildung

Duale Berufsausbildung

Unser System der dualen Berufsausbildung ist weltweit anerkannt und damit ein für uns wichtiger Standortfaktor: Gut ausgebildete Fachkräfte sind eine wesentliche Stütze unserer Wirtschaft. Die Ausbildung in einem der derzeit etwa 360 Berufe erfolgt sowohl in einem Unternehmen als auch in der Berufsschule.

Die IHK ist in die duale Berufsausbildung von der Vorbereitung bis zur Prüfung umfassend eingebunden. Sie ist quasi "Mädchen für alles":

  • Sie berät Ausbildungsbetriebe,
  • Ausbilder und
  • Auszubildende über alle Fragen der Berufsausbildung.

Berufsbildungsausschuss
Für die Durchführung der beruflichen Ausbildung gelten bestimmte Rechtsvorschriften, die von den Berufsbildungsausschüssen der IHK als sogenannte zuständige Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes erlassen werden. Der Berufsausbildungsausschuss ist paritätisch besetzt. Seine Mitglieder werden von der Landesregierung auf Vorschlag der IHK und der Gewerkschaften berufen.

Ausbildungsberater und Ausbildungsberatung
Die IHK beschäftigt Ausbildungsberater. Sie beraten Unternehmen, die Ausbilder und die Auszubildenden.

Nicht jedes Unternehmen darf in jedem Beruf ausbilden. Erforderlich ist stets, dass das Unternehmen fachlich die in den jeweiligen Berufsbildern genannten Voraussetzungen erfüllt, dass Ausbildungsplätze erstellt werden und geeignete Ausbilder zur Verfügung stehen. Wenn ein Unternehmen nicht alle Ausbildungsbereiche eines Berufsbildes vermittelt, organisiert die IHK eine überbetriebliche Ausbildung. Wer ausbilden will, der muss neben der fachlichen auch die persönliche Eignung mitbringen.

Beratung zu Ausbildungsverträgen
Die IHK berät sowohl die Unternehmen wie auch die Auszubildenden über die Inhalte der zu vereinbarenden Ausbildungsverträge und registriert die Verträge im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse. Soll die Ausbildungszeit verkürzt oder verlängert werden, so prüft die IHK, ob diese zeitliche Veränderung gerechtfertigt ist und registriert sie ebenfalls.

Die IHK bietet für zahlreiche Berufsbilder Zusatzqualifikationen an, die schon während der Berufsausbildungszeit vermittelt werden können.

Zwischen- und Abschlussprüfungen
Die erfolgreiche Ausbildung endet mit der bestandenen Abschlussprüfung. Während der Ausbildung ist eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes abzulegen. Die für diese Prüfungen erforderlichen Prüfungsordnungen beschließt der Berufsbildungsausschuss der IHK. Die IHK errichtet Prüfungsausschüsse, in denen die Arbeitgeber-, Arbeitnehmervertreter und Lehrer ehrenamtlich tätig sind. Die IHK regelt die Prüfungszulassung der Auszubildenden und organisiert die Durchführung der Prüfungen. Sie stellt auch die Prüfungszeugnisse aus.

Begabtenförderung
Die IHK ermittelt die Prüfungsabsolventen, die ihre Ausbildung hervorragend abgeschlossen haben. Sie können Zuschüsse aus Bundesmitteln erhalten, wenn sie an weiterbildenden Veranstaltungen teilnehmen. Die IHK berät neutral über diese Weiterbildungsveranstaltungen, entscheidet über die Förderanträge und zahlt die Mittel aus.

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