Telefon: +49 911 1335-1335
Prüfungen

Prüfung Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen

 

Ansprechpartner/innen (1)

KundenService

KundenService

Wir sind gerne für Sie da! Tel: +49 911 1335 1335
 

Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung

Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §2 der Verordnung.

Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.

Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt, zuständig ist.

 

Anmeldeformular zur Prüfung

Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.

Ein Anmeldeformular zur Prüfung erhalten Sie von Ihrem Lehrgangsträger oder können es unter den Dokumente am Ende dieser Seite als pdf-Datei herunterladen. Sollte es sich um eine Wiederholungprüfung handeln, beantragen Sie bitte direkt per Mail ein Wiederholungsformular.

Bitte Beachten Sie den Anmeldeschluss. Dieser ist direkt auf dem Anmeldeformular oder bei den Prüfungsterminen angegeben.

 

Prüfungstermine

Anbei finden Sie die Prüfungstermine.

 

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 496 € und gliedert sich wie folgt auf:

  • Schriftliche Prüfung 449 €
  • Mündliche Pflichtprüfung 47 €

Bei Wiederholungs-/ Wiederaufnahmeprüfungen werden die Gebühren anteilig berechnet.

Bei Rücktritt von einer Prüfung / einem Prüfungsteil ist jeweils die Hälfte der Prüfungsgebühr zu entrichten, auch im Falle einer Erkrankung.

Alle Angaben vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Hilfsmittel zur Prüfung

Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite der DIHK-Bildungs-GmbH.

Wird auf „Gesetzestexte, insbesondere“ hingewiesen, bedeutet dies, dass Sie auch alle anderen unkommentierten Gesetzestexte, die Sie für hilfreich halten, zur Prüfung mitbringen dürfen. Die Aufgabenstellung geht von der Mitnahme ausdrücklich genannter Gesetzestexte und dem auf der Hilfsmittelliste jeweils beschriebenen Rechtsstand aus.

"Unkommentiert“ bedeutet auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen, Ergänzungen bzw. Lösungsschemata versehen dürfen. Ebenfalls nicht zulässig sind eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter.

Zulässige Bearbeitungen sind:

  • Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
  • Farbliche Markierungen mit Textmarkern o. ä.
  • Unterstreichungen
  • Verweise auf andere Stellen im Text (z. B. „§ 119 BGB“)

Selbst ausgedruckte Gesetzestexte von einschlägigen Plattformen mit juristischen Inhalten im Internet sind erlaubt, soweit es sich um unkommentierte Originaltexte handelt. Achten Sie auf die Hinweise der einzelnen Plattformen.

Wir bitten Sie von Fragen nach expliziten Büchern abzusehen. Für eine Beantwortung ist das Angebot des Handels zu umfangreich, dazu kommen Aktualisierungen. Achten Sie darauf, dass sich in Ihren Gesetzestexten keine unerlaubten Inhalte befinden. In der Regel erfolgen Kontrollen durch die Aufsichten.

 

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt:

Schriftliche Prüfung (2 Aufgabenstellungen á 300 Minuten) in den Handlungsbereichen:

  • Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  • Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  • Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  • Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  • Führen und Entwickeln von Personal
  • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

Detaillierte Informationen über die Gliederung der Prüfung finden Sie in der Verordnung.

Die mündliche Pflichtprüfung bestehend aus einer Präsentation und einem Fachgespräch und wird erst nach bestandener schriftlicher Prüfung durchgeführt.

Weitere Informationen zur mündlichen Teilprüfung finden Sie hier.

 

Rücktritt von der Prüfung

Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mitzuteilen.

Der Rücktritt kann nur durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin selbst erfolgen. Rücktritte, die durch Dritte bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Beim Rücktritt von der Prüfung werden 50% der Prüfungsgebühren als Rücktrittsgebühr erhoben, auch im Falle einer Erkrankung.

 

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Pflichtprüfung jeweils mindestens 50 Punkte (Note 4,4) erreicht wurden.

Zusätzliche Information bzgl. der schriftlichen Prüfung

Das Endergebnis der schriftlichen Prüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden Situationsaufgaben.

Liegt das arithmetische Mittel unter 50 Punkte, müssen beide Situationsaufgaben (beide Prüfungstage) wiederholt werden.

 

Wiederholung der Prüfung

Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.

Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung vor allem bei der mündlichen Pflichtprüfung muss spätestens zwei Jahre nach dem Tag der nicht bestandenen Teilprüfung erfolgen, damit bereits bestandene Prüfungsleistungen nicht verfallen.

Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich das komplette Prüfungsverfahren und damit auch die Wiederholungsprüfungen bei der IHK zu Ende bringen müssen, bei der Sie das Prüfungsverfahren begonnen haben.

 

Ausbildereignungsprüfung

Wer die Prüfung nach derzeit aktueller Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Weitere Informationen zur AdA-Prüfung und der Online-Anmeldung

 
 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick