Sachkundeprüfungen | Fachkundeprüfungen | Unterrichtungen
Sach- und Fachkundeprüfungen und Unterrichtungen der IHK Nürnberg für Mittelfranken
In Deutschland herrscht mit gewissen Einschränkungen Gewerbefreiheit. Für die Ausübung einiger gewerblicher Tätigkeiten verlangt der Gesetzgeber eine Erlaubnis. Soweit die Erlaubnis eine Schulung voraussetzt (z. B. Unterrichtung im Bewachungsgewerbe, Aufsteller für Spielgeräte, Finanzanlagenfachleute etc.), übernimmt diese die IHK.
Weitere Informationen zu genehmigungspflichtigen Gewerben
Wenn Sie eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben möchten, benötigen Sie den Nachweis über eine Gaststättenunterrichtung. Informationen dazu finden Sie in unserem Geschäftsbereich "Standortpolitik und Unternehmensförderung".
Informationen zu weiteren genehmigungspflichtigen Gewerben finden Sie in unserem Geschäftsbereich Recht | Steuern.