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Prüfungen

Sachkundeprüfung: Versicherungsfachmann/-frau (IHK)

 

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Grundsätzlich bedarf jeder, der als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, einer Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater bei der IHK die notwendige Sachkunde nachweist. Die Sachkunde muss dabei grundsätzlich durch eine Sachkundeprüfung vor der zuständigen IHK nachgewiesen werden. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken bietet mehrmals im Jahr die Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann /-frau an.

Darüber hinaus bsteht neben der Erlaubnispflicht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister für Versicherungsvermittler und -berater. In Bayern wird die Erlaubniserteilung und Registrierung (mit Ausnahme des IHK-Bezirks Aschaffenburg) zentral von der IHK für München und Oberbayern durchgeführt.

Weitere Informationen zum Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler und -berater finden Sie in unserem Geschäftsbereich "Recht | Steuern".

Termine und Online-Anmeldung

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Lehrgänge zur Vorbereitung

Bekannte Lehrgangsangebote von regionalen und überregionalen Anbietern, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, können jederzeit über das Weiterbildungsinformationssystem (WIS) wis.ihk.de nachgefragt werden. Auch Lehrgangs- und Seminaranbieter können sich in dieser Datenbank eintragen. Diese Datenbank ist eine unvollständige, nicht wertende Nennung von Anbietern und stellt keine Empfehlung der IHK dar.

Informationen zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler-/berater

Die Durchführung der Sachkundeprüfung zum geprüften Versicherungsfachmann durch die IHK Nürnberg für Mittelfranken erfolgt in Kooperation mit dem Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. und wird an bundeseinheitlichen Prüfungsterminen angeboten. Eine Teilnahme an einer bestimmten Ausbildung/Vorbereitungslehrgang ist nicht vorgeschrieben, aber zu empfehlen.

Mit der Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler-/berater erbringt der Vermittler-/Berater den Nachweis, dass er über die zur Ausübung der Tätigkeit erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.

Für das Bestehen der Prüfung sind Kenntnisse in den Bereichen

  • Lebensversicherung
  • private Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Verbundene Hausratversicherung
  • Verbundene Gebäudeversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen

erforderlich. Außerdem benötigen Sie Kenntnisse über die Grundzüge der staatlich und betrieblich geförderten Altersvorsorge sowie über die rechtlichen Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und die Versicherungsberatung.

Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert 160 min. und findet am Computer statt. Die praktische Prüfung dauert 20 min.

Inhaltliche Anforderungen

  1. Kundenberatung
  2. Rechtliche Grundlagen
  3. Vorsorge
  4. Sach-/Vermögensversicherung

Prüfungstermine der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie direkt bei der Onlinenameldung.
Anmeldeschluss jeweils 30 Tage vor dem Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die aktuelle Prüfungsgebühr beträgt (Stand Januar2021):

  • Schriftliche und praktische Püfung    340,00€
  • Schriftliche Prüfung (Nachweis der praktischen Prüfung vorlegen!)    240,00€
  • Wiederholung der praktischen Prüfung    195,00€

Abmeldeverfahren und Rücktrittsregelungen

Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) zurücktreten. Bei Rücktritt von der Prüfung nach Versand der Prüfungseinladung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt während bzw. nach der Prüfung oder Nichterscheinen zur Prüfung wird eine Stornogebühr von 100 % der fälligen Gebühr erhoben. Diese Bedingung ist verbindlich und wird mit der Anmeldung anerkannt.

Ablauf der Prüfung

Schriftlicher Prüfungsteil

  • die fachliche Prüfung besteht aus fünf Teilbereichen mit insgesamt 118 Fragen
  • die ersten drei Teilbereiche werden in 90 Minuten geprüft
  • die Prüfung erfolgt vollständig über den PC und wird automatisch nach 90 bzw. 70 Minuten durch das Programm beendet 
  • die letzten beiden Teilbereiche werden in 70 Minuten geprüft

Zum praktischen Prüfungsteil wird zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat.

Praktischer Prüfungsteil

Der praktische Prüfungsteil wird als Simulation eines Kundenberatungsgespräches durchgeführt. In einem nachgestellten Beratungsgespräch soll der Nachweis erbracht werden, dass der Prüfungsteilnehmer über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten.

Voraussetzungen für das Bestehen der Prüfung

Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn in vier der fünf Bereichen jeweils 50 Prozent der erreichbaren Punkte und in keinem der fünf Bereiche weniger als 30 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt wurden.

 
 
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