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Sachkundeprüfung | Unterrichtung: Bewachungsgewerbe

Sachkundeprüfung | Unterrichtung: Bewachungsgewerbe

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Wer im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte, muss an einer Sachkundeprüfung oder Unterrichtung teilgenommen haben.

Eine Sachkundeprüfung ist für folgende Tätigkeitsbereiche vorgeschrieben:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
  • Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)

Seit Dezember 2016 wurde die Sachkundepflicht um folgende Bereiche erweitert:

  • Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen)
  • Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
  • Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Betriebsleiter)

Für die übrigen Tätigkeiten reicht in der Regel die Teilnahme an einer Unterrichtung aus. Entscheidend ist aber, wie die Gewerbeämter die einzelnen Tätigkeiten zuordnen. Die Industrie- und Handelskammern haben hier nur eine beratende Funktion.

Mehr zum Erlaubnisverfahren im Bewachungsgewerbe finden Sie in unserem Geschäftsbereich "Recht | Steuern".

Prüfungstermine und Anmeldung

Die aktuellen Prüfungs- und Unterrichtungstermine sowie weitere Dokumente und Anmeldeformulare finden Sie am Ende dieser Seite zum Download.

Anmeldung Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Falls Ihre Muttersprache nicht deutsch ist und Sie keinen deutschen Ausweis besitzen, benötigen wir noch folgende Nachweise im Original:

  • Amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises über einen Sprachtest auf dem Niveau B1 des GER
  • oder beglaubigte Kopie des Zeugnisses über einen deutschen Schulabschluss

(Beglaubigte Kopien erhalten Sie von dem Amt/der Schule, welche die Unterlagen erstellt/ausgegeben hat.)

Wenn Sie einen beglaubigten Sprachnachweis vorlegen müssen, verwenden Sie bitte unser Anmeldeformular und senden Sie uns alle Unterlagen per Post ein.

Lehrgänge zur Vorbereitung

Bekannte Lehrgangsangebote von regionalen und überregionalen Anbietern, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, können jederzeit über das Weiterbildungsinformationssystem WIS (wis.ihk.de) nachgefragt werden. Auch Lehrgangs- und Seminaranbieter können sich in dieser Datenbank eintragen. Diese Datenbank ist eine unvollständige, nicht wertende Nennung von Anbietern und stellt keine Empfehlung der IHK dar.

 
 
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