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Prüfungen

Sachkundeprüfung: Immobiliardarlehensvermittler

Sachkundeprüfung: Immobiliardarlehensvermittler

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Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechender Finanzierungshilfen auf Grund von europarechtlichen Vorgaben eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO).

Seitdem müssen Immobiliardarlehensvermittler ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleich gestellte Berufsqualifikation nachweisen. Durch die Sachkundeprüfung nach § 34i  der Gewerbeordnung erbringt der Prüfling den Nachweis, über die zur Ausübung der in den § 34i genannten Tätigkeiten erforderliche fachspezifische Produkt- und Beratungskenntnisse zu verfügen.

In Bayern wird die Erlaubniserteilung und Registrierung nach §34i (mit Ausnahme des IHK-Bezirks Aschaffenburg) zentral von der IHK für München und Oberbayern durchgeführt. Informationen zum Erlaubnis-Verfahren finden Sie in unserem Geschäftsbereich Recht | Steuern.

Termine und Online-Anmeldung zur Prüfung

Pro Prüfungstermine kann nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern berücksichtigt werden.

Die praktische Prüfung findet bei bestandener schriftlichen Prüfung am nächsten Werktag statt. Näheres entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungseinladung. Diese erhalten Sie ca. drei Wochen vor Ihrem Prüfungstermin.

Hinweis: Befreiung vom praktischen Prüfungsteil

Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil nach §3 Abs. 5 (ImmVermV) ist nur schriftlich möglich:

  • durch Vorlage der Erlaubnis nach §34d Abs. 1, § 34e Abs. 1, §34f Abs. 1 oder §34h Abs. 1 der Gewerbeordnung oder
  • einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34d Abs. 2 Nr. 4 der Gewerbeordnung oder einem nach § 19 Abs. 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) gleichgestellten Abschluss oder
  • einen Sachkundenachweis im Sinn des § 34f Abs. 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder
  • einen Sachkundenachweis nach § 34h Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit 34f Abs. 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung nachzuweisen.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg aktuell:

  • Schriftliche und praktische Püfung: 340,00 Euro
  • Schriftliche Prüfung (Nachweis der praktischen Prüfung muss mit der Online-Anmeldung hochgeladen werden!): 240,00 Euro
  • Wiederholung der praktischen Prüfung: 180,00 Euro

Bei einer Übernahme der Prüfungsgebühr durch die Firma muss eine Kostenübernahmeerklärung mit Stempel und Unterschrift mit der der Online-Anmeldung hochgeladen werden.

Informationen zum Prüfungsablauf

Hier finden Sie alle Informationen zum Prüfungsablauf.

Abmeldeverfahren und Rücktrittsregelungen

Sie können von der Prüfung nur schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) zurücktreten.

Der Rücktritt ist der IHK Nürnberg vor Prüfungsbeginn mitzuteilen. Nach Versand der Prüfungseinladung sind 50 % der Prüfungsgebühren zu entrichten.

Nach Prüfungsbeginn kann nur aus wichtigem Grund zurückgetreten werden. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist eine Kopie des Attests per E-Mail einzureichen. Die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt. Auch hier sind 50 % der Prüfungsgebühr zu entrichten.

Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung ohne dass ein wichtiger, nachweisbarer Grund vorliegt, der von der IHK anerkannt wird oder Nichterscheinen zur Prüfung, gilt die Prüfung als nicht bestanden. In diesem Fall sind 100 % der Prüfungsgebühren fällig.

Lehrgänge zur Vorbereitung

Bekannte Lehrgangsangebote von regionalen und überregionalen Anbietern, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, können jederzeit über das Weiterbildungsinformationssystem (WIS) wis.ihk.de nachgefragt werden. Auch Lehrgangs- und Seminaranbieter können sich in dieser Datenbank eintragen. Diese Datenbank ist eine unvollständige, nicht wertende Nennung von Anbietern und stellt keine Empfehlung der IHK dar.

Gewerbeerlaubnis

Die IHK für München und Oberbayern ist zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis. Unter www.ihk-muenchen.de/Immobiliardarlehensvermittler erhalten Sie weitere Informationen und können Ihren Erlaubnis- und Registrierungsantrag hochladen.

 
 
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