Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Kandidatenliste mit „substances of very high concern“ (SVHC-Stoffe) erweitert. Die Liste umfasst derzeit 73 verschie-dene Stoffe. Alle gelisteten Substanzen weisen sehr besorgniserregende Eigenschaf-ten auf. Dabei handelt es sich um Stoffe, die z.B. krebserzeugend sind oder um giftige Stoffe, die sich gleichzeitig in der Nahrungskette anreichern und nur schwer abgebaut werden können. Unter den gelisteten Substanzen befinden sich zum Beispiel die als Weichmacher in Kunststoffen eingesetzten Phthalate DEHP, BBP und DBP.
Die Kandidatenliste – unter http://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_table_en.asp im Internet veröffentlicht – wird auch in Zukunft ständig erweitert. Ist ein Stoff in der Kandidatenliste aufgenommen, ergeben sich für Erzeugnisse (z.B. Bauteile, Textilien, Maschinen, Elektroartikel etc.), die solche Stoffe in bestimmten Konzentrationen ent-halten, weitreichende Informationspflichten in der Lieferkette.
- Informationspflichten für SVCH-Stoffe in Erzeugnissen
- Notifizierungspflicht
- Folgen in der Praxis
- Effizienter Einsatz von REACH-Fragebögen
- Ausblick
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