Merkblatt Verpackungsverordnung Gesamtdarstellung
Überblick über die deutsche Verpackungsverordnung
Die deutsche Verpackungsverordnung wurde im Jahr 2008 zum fünften Mal geändert. Die Änderungen sind schrittweise von April 2008 bis April 2009 in Kraft getreten. Im Merkblatt wird dargestellt, welche Pflichten sich daraus für Unternehmen im Wesentlichen ergeben.
- Schlüsselbegriffe „Verkaufsverpackungen“ und „private Endverbraucher“
- Verkaufsverpackungen für private Endverbraucher (business to consumer; b2c)
- Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen für gewerbliche Endverbraucher (business to business; b2b)
- Produktnutzer sowohl im „privaten“ wie im gewerblichen Bereich
- Übersicht über die behördlich anerkannten dualen Entsorgungssysteme
- Kennzeichnungspflicht, z. B. mit dem „Grünen Punkt“, ist entfallen
- Zwei Ausnahmeregelungen im Hinblick auf die Systembeteiligungspflicht von b2c-Verkaufsverpackungen
- 8. Sonderregelungen für bestimmte Verpackungen
- Warenlieferungen nach Deutschland im Hinblick auf die Pflichten des „Erstinverkehrbringers der verpackten Ware“
- Pflicht zur Abgabe einer „Vollständigkeitserklärung“ bei Überschreitung bestimmter Mengenschwellen
- Weitere Informationen
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