Geschäftsvisa

Geschäftsvisum II

Geschäftsvisum II

Wenn deutsche Firmen Mitarbeiter ins Ausland senden, verlangen die ausländischen Botschaften in Deutschland – sofern eine Visumspflicht besteht – häufig ein von der zuständigen Industrie- und Handelskammer bescheinigtes Entsendungsschreiben. Darin muss die Firma zusichern, alle Kosten für die Reise zu übernehmen.

Die Kammer bestätigt auf solchen Schreiben die Kammermitgliedschaft des Unternehmens. So kann sicher gestellt werden, dass die Firma, die laut Entsendungsschreiben die Kosten übernimmt, auch tatsächlich existiert.

Folgendes ist bei diesem Dokument zu beachten:

  1. Schreiben auf Firmenbriefbogen (mit genauer Firmierung und vor allem Anschrift)
  2. Adressierung an die Botschaft des Ziellandes in der Bundesrepublik Deutschland
  3. Betreff:  "Visaerteilung"
  4. Name des Unternehmens im Zielland, verbunden mit der Angabe, dass es sich um einen Geschäftspartner handelt und die Reise einen geschäftlichen Grund hat
  5. Name des Mitarbeiters, der ins Ausland reisen soll  (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Ausweis bzw. Passnummer)
  6. Dauer des Besuches mit Datum der Ein- und Ausreise
  7. Übernahme der Kosten durch deutsche Firma (separate Erwähnung der Krankenversicherung) sollte ebenso aufgeführt werden wie eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters nach der Reise (deutet ebenso wie die alternative Erwähnung, dass der Mitarbeiter im Besitz eines Rückflugtickets ist, darauf hin, dass der Mitarbeiter das Zielland wieder verlassen wird)
  8. Unterschrift des Geschäftsführers oder -inhabers.