Zoll
Um Waren von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in Drittstaaten verbringen zu können, müssen eine Reihe von Vorschriften beachtet werden. Dies beginnt bei den Vorgaben des deutschen Zolls (Ausfuhranmeldung, Ausfuhrgenehmigungen) und endet bei den meist umfangreichen Bestimmungen des (ausländischen) Zolls im Zielland (Vorgaben für die Handelsrechnung, eventuelle Notwendigkeit von Ursprungszeugnisse, die Möglichkeit von Präferenzpapieren usw).
Ein spezielles Zollpapier ist das Carnet ATA, mit dem Waren ohne Hinterlegung von Sicherheiten vorübergehend in bestimmte Drittländer verbracht werden können.






