Telefon: +49 911 1335-1335
MediationsZentrum

Das IHK-MediationsZentrum in der Praxis

 

Ansprechpartner/innen (2)

RA u. Wirtschaftsjurist (Uni Bt.) Daniel Lasser

RA u. Wirtschaftsjurist (Uni Bt.) Daniel Lasser

Wettbewerbsrecht, Sachverständigen- und Schiedswesen, Insolvenzrecht Tel: +49 911 1335 1403
Jason-Alexander Ruggles

Jason-Alexander Ruggles

Assistenz Referatsleitung, Sachbearbeiter Sachverständigenwesen, Mediationszentrum Tel: +49 911 1335 1391

Was ist Mediation?

Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung mit Hilfe eines neutralen Dritten, des Mediators. Mit seiner Unterstützung erarbeiten die Parteien selbstständig und eigenverantwortlich für alle am Verfahren Beteiligten akzeptable Lösungen. Der Mediator hat dabei, anders als ein Richter, keine Entscheidungs- oder Zwangsgewalt.

Wie vereinbart man eine Mediation?

Bei Konflikten können Sie mit Ihrem(n) Kontrahenten jederzeit eine Mediationsvereinbarung schließen. Es empfiehlt sich aber, bereits bei Vertragsschluss eine Mediationsklausel in den Vertrag aufzunehmen, weil im Streitfall die Gegenseite häufig nicht mehr bereit ist, auf Vorschläge des Vertragspartners einzugehen. Muster für eine solche Klausel oder Vereinbarung finden Sie auf der Homepage der IHK unter der Rubrik IHK-MediationsZentrum im Geschäftsbereich Recht I Steuern.

Vorteile der Mediation

Mediation kann eine effektive und kostengünstige Alternative oder Ergänzung zur staatlichen Gerichtsbarkeit sein, denn sie ist:

  • schnell
    Mediationsverfahren kennen keine zweite Instanz und können oft in einer Sitzung mit einer Vereinbarung beendet werden.
  • kostengünstig
    Bei höheren Streitwerten ist die Mediation für gewöhnlich erheblich günstiger als ein Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen.
  • berücksichtigt Geschäftsbeziehungen
    Die einvernehmliche Streitbeilegung bietet gute Perspektiven für die weitere Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Eine „Frontenverhärtung“ wird vermieden.
  • diskret
    Mediationsverfahren sind – anders als die meisten Gerichtsverfahren – nicht öffentlich. Konflikte können diskret gelöst werden.
  • interessengerecht
    Ein Gericht kann einer Partei nur das zusprechen, was sie beantragt hat. In der Mediation können für beide Parteien vorteilhafte Lösungen gefunden werden, die noch nicht erwogen worden sind.

Wer kann sich mit Konflikten an das IHK-MediationsZentrum wenden?

Das IHK-Mediationszentrum ist aufgrund seiner Verfahrensordnung zuständig für alle Streitigkeiten, die einen Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit oder die gesellschaftsrechtliche Verhältnisse einer gewerblich tätigen Gesellschaft betreffen. Mindestens eine Partei muss einer deutschen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer angehören.

Weitere Voraussetzungen zur Einleitung und Durchführung eines Mediationsverfahrens beim IHK-MediationsZentrum sowie zu dessen Ablauf, können der Verfahrensordnung entnommen werden.

Kosten einer Mediation beim IHK-MediationsZentrum

Das MediationsZentrum erhebt je nach Streitwert eine einmalige Verfahrensgebühr in Höhe von 75,- bis 2.500,- EUR. Darüber hinaus können weitere Kosten in Form von Auslagenersatz für Porto, Raummiete, Getränke usw. entstehen. Der Mediator erhält ein Zeithonorar, das sich nach der Kostenordnung des IHK-MediationsZentrums richtet, sowie Ersatz seiner Auslagen. Nähere Einzelheiten können unserer im Internet veröffentlichten Kostenordnung entnommen werden.

Was bietet das IHK-MediationsZentrum?

Die Mediation stellt ein unkompliziertes, jederzeit einsetzbares Verfahren dar, um Konflikte rasch und effizient zu lösen.

Die IHK eröffnet mit ihrem Mediationszentrum gerade mittelständischen Unternehmen eine Möglichkeit, dieses Instrument kostengünstig wahrzunehmen.

Das IHK-MediationsZentrum

  • berät über alternative Konfliktlösungsmöglichkeiten,
  • stellt Musterklauseln bzw. -vereinbarungen für Mediationsverfahren zur Verfügung,
  • bietet eine moderne Verfahrensordnung für kaufmännische Streitigkeiten an,
  • unterstützt in geeigneten Fällen bei der Anbahnung von Mediationsverfahren,
  • benennt auf Anfrage kompetente und neutrale Wirtschaftsmediatoren und führt einen Mediatorenpool,
  • administriert Mediationsverfahren,
  • und stellt bei Bedarf Räumlichkeiten für Sitzungen zur Verfügung.
 
 
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