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Gesetzlicher Mindestlohn

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Frank Wildner

Frank Wildner

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Am 16. August 2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Bestandteil dieses Gesetzes ist auch das Mindestlohngesetz (MiLoG), das ab dem 1. Januar 2015 in Deutschland einen flächendeckenden und branchenunabhängigen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde vorschrieb. Seitdem wurde der Mindestlohn mehrfach angehoben und liegt seit 01. Januar 2024 bei 12,41 Euro. Am 01. Januar 2025 wird er auf 12,82 Euro steigen. Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns werden auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen.

Ebenfalls zum 01. Januar 2024 wurde die Entgeltgrenze für „Minijobs“ von 520,- Euro auf 538,- Euro im Monat angehoben. Sie ist dynamisch gestaltet, um bei steigendem Mindestlohn jeweils eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu ermöglichen.

Ferner bringt ein höherer Mindestlohn auch jeweils Änderungen im sogenannten Übergangsbereich der „Midijobs“ mit sich, der seit Januar 2024 zwischen 538,01 Euro und maximal 2.000,- Euro liegt. Beschäftigte im Übergangsbereich sind sozialversicherungspflichtig, müssen aber prozentual geringere Beiträge zur Sozialversicherung zahlen als Arbeitnehmer mit höheren Einkommen.

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt für Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Wohnsitz. Ausnahmen bestehen unter anderem für Auszubildende, bestimmte Praktikumsverhältnisse oder Kinder und Jugendliche. Weitere Detailinformationen (Ausnahmen, Übergangsfristen, Berechnung, Überwachung) finden Sie unter den nachfolgenden Links.

Weitere Informationen zum Mindestlohn

 
 
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