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Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung

Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung

Seit dem 04. August 2011 gelten neue Widerrufs- und Rückgabebelehrungen für den Internethandel, die sich unmittelbar in der Praxis auswirken. Die Änderungen beziehen sich nur auf den Verkauf von Waren über das Internet, nicht auf das Angebot von Dienstleistungen oder Finanzdienstleistungen.

Was ändert sich?

  • § 312e BGB: Online-Händler erhalten bei Nutzung der Ware durch den Kunden zukünftig nur noch Wertersatz, wenn die Nutzung über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Der Verbraucher muss vorher über den Wertersatz und die Rechtsfolgen belehrt werden.
  • § 357 Abs. 3 BGB: Bei einer Verschlechterung der Sache erhält der Online-Händler weiterhin Wertersatz. Dies gilt allerdings nur, wenn der Kunde die Ware über eine Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinaus genutzt hat. Der Käufer muss spätestens bei Vertragsschluss über diese Rechtsfolge belehrt werden.

Übergangsregelung bis zum 04.11.2011

Bei der jetzigen Änderung ist eine Übergangsregelung von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen (Artikel 229 § 27 EGBGB). Demnach müssen die Widerrufs- und Rückgabebelehrungen bis spätestens 04.11.2011 abgeändert sein. Internethändler, die diese Frist nicht einhalten, müssen damit rechnen, wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden.

Weitere Schritte

Obwohl eine Übergangsregelung bis zum 04.11.2011 vorgesehen ist, sollten Internethändler die neuen Vorgaben sobald wie möglich zu übernehmen. Durch Änderungen in der Formulierung und der Paragraphenkette kann die alte Belehrung keinesfalls dauerhaft weiter verwendet werden. Anderenfalls wäre z. B. die Belehrung über Nutzungswertersatzansprüche falsch. Der Online-Händler könnte dann keine Wertersatzansprüche gegen seine Kunden geltend machen.

Im Zweifelsfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen, bevor Sie Änderungen an der Widerrufsbelehrung vornehmen.

 

Die neuen amtlichen Muster zum Download (www.gesetze-im-internet.de)