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Online-Plattform zur Streitbeilegung

Online-Plattform zur Streitbeilegung

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Ass. jur. Astrid Schäfer

Ass. jur. Astrid Schäfer

Internetrecht, E-Commerce, Scheinselbstständigkeit, Sachverständigenwesen. Tel: +49 911 1335 1339

Seit dem 9. Januar 2016 gilt die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.

Die Verordnung gilt für die außergerichtliche Streitbeilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern.

Zweck der Verordnung ist die Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus im europäischen digitalen Binnenmarkt. Mit der Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung (OS) soll eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten angeboten werden.

Informationspflichten

In Art. 14 Abs. 1 der Verordnung findet sich die ab 9. Januar 2016 geltende Informationspflicht für Unternehmer und Online-Marktplätze:

(1) In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail-Adressen an.

Der Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) muss für den Verbraucher leicht zugänglich sein. Die Informationen sind möglichst gebündelt anzugeben. Es bietet sich an, diese Informationspflichten im Impressum einzubetten.

Der folgende Link (https://ec.europa.eu/odr) führt zur OS-Plattform. Auf der Webseite werden weitergehende Informationen zum Verfahren etc. dargestellt.

Für Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstverträge eingehen und die sich verpflichtet haben oder verpflichtet sind, an alternativen Streitbeilegung teilzunehmen, sieht Art. 14 Abs. 2 der Verordnung weitere Informationspflichten vor:

(2) In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen und sich verpflichtet haben oder verpflichtet sind, eine oder mehrere AS-Stellen (Stelle für alternative Streitbeilegung) für die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen, informieren die Verbraucher über die Existenz der OS-Plattform und die Möglichkeit, diese für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Sie stellen auf ihren Websites sowie, falls das Angebot über E-Mail erfolgt, in dieser E-Mail einen Link zu der OS-Plattform ein. Diese Informationen sind gegebenenfalls auch in die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge aufzunehmen.

Ergänzender Hinweis

Ergänzend sei angemerkt, dass durch die Umsetzung der ADR-Richtlinie (Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) in nationales Recht weitere Informationspflichten auf den Online-Handel zukommen. Das Gesetzgebungsverfahren zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist abgeschlossen und das Gesetz ist am 1. April 2016 in Kraft getreten.

Mit dem Zentrum für Schlichtung e.V. wurde in Kehl die Universalschlichtungsstelle des Bundes geschaffen. Informationen dazu finden Sie auf www.verbraucher-schlichter.de.

Weitere im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz geregelte Informationspflichten sind am 1. Februar 2017 in Kraft getreten. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

 
 
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