Durch das Steueränderungsgesetz 2003 sind die umsatzsteuerlichen Rechnungsvorschriften (§§ 14, 14 a UStG) geändert worden. Seit dem 01.01.2004 sind daher eine Vielzahl neuer Angaben auf Rechnungen erforderlich. Ergänzende Hinweise enthalten diverse Schreiben des BMF, die in diesem Merkblatt zitiert werden.
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