Ständiges Kaufmännisches Schiedsgericht
Das Ständige Kaufmännische Schiedsgericht der IHK Nürnberg für Mittelfranken wird tätig, wenn sich die Parteien bei einem Rechtsstreit ad hoc dem Spruch des Schiedsgerichts unterwerfen bzw. wenn sie bei Vertragsabschluss die Zuständigkeit des Schiedsgerichts vereinbart haben.
Die Streitsache wird durch einen Schiedsspruch entschieden, sofern eine gütliche Einigung nicht zustande kommt.
Unser nachfolgendes Merkblatt enthält weitere Informationen zum Antrag auf Tätigwerden des Schiedsgerichts, zum Verfahren, zu den Kosten sowie zu den aktuell berufenen Vorsitzenden und Beisitzern des Ständigen Kaufmännischen Schiedsgerichts der IHK Nürnberg für Mittelfranken:


