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Verkaufsoffene Sonntage

Verkaufsoffene Sonntage

Nach § 14 Ladenschlussgesetz dürfen "Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein". Diese Tage werden von den Landesregierungen oder den von ihnen bestimmten Stellen durch Rechtsverordnungen freigegeben.

Hier finden Sie, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, eine Liste der verkaufsoffenen Sonntage in mittelfränkischen Kommunen:

Nürnberg Innenstadt
von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

  • am 17. März 2013 (anlässlich des Ostermarktes)
  • am 22. September 2013 (anläßlich des Herbstmarktes und des Altstadtfestes)

Nürnberg Südstadt
von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

  • am 5. Mai 2013 (anlässlich des Maifestes am Aufseßplatz)
  • am 1. September 2013 (anläßlich des Herbstvolksfestes)

Stadt Hersbruck - im Stadtbereich Hersbruck
von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

  • am 1. Sonntag im Mai (zusammen mit dem Hersbrucker Schaffest)
  • am 3. Sonntag im Oktober (zusammen mit der Hersbrucker Kirchweih)
  • am 1. Adventssonntag, soweit dieser in den November fällt (zusammen mit dem Hersbrucker Weihnachtsmarkt)

Stadt Hersbruck - im Stadtteil Altensittenbach
von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

  • am 3. Sonntag im August (zusammen mit der Altensittenbacher Kirchweih)