Gaststättenunterrichtung
Nach dem Gaststättengesetz vom 5. Mai 1970, muss jede Person, die eine Gaststätte betreiben möchte, einen Nachweis erbringen, dass sie (oder ihr Stellvertreter) über die notwendigen rechtlichen und lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann. An der Gaststättenunterrichtung muss jedoch nur derjenige teilnehmen, der alkoholische Getränke verabreicht.
Inhalte der Unterrichtung sind:
- Rechtsgrundlagen / Jugendschutzgesetz
- Betriebliche Eigenkontrolle
- Lebensmittelüberwachung
- die Lebensmittelhygiene – HACCP-Konzept, Behandlung und Umgang mit Lebensmitteln
- Hinweis für eihaltige Speisen / Hackfleischverordnung ("Boulettenprüfung")
- Wein- und Bierrecht / Speisen- und Getränkekarte
- Getränkeschankanlagenrecht / richtiger Ausschank
- Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe auf Speise- und Getränkekarten
- Infektionsschutzgesetz
Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken veranstaltet alle vier Wochen diese Gaststättenunterrichtungen.


