Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden zur Bestreitung ihrer öffentlichen Aufgaben. Jede Gemeinde hat sowohl bei der Gemeindesteuer als auch bei der Grundsteuer ein Hebesatzrecht. In unserem "Realsteueratlas" erhalten Sie einen Überblick über die Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze der Gemeinden im Bezirk der IHK Nürnberg für Mittelfranken.
Ausgangsgröße für die Berechnung der Gewerbesteuer ist jeweils der einkommens- bzw. körperschaftssteuerliche Gewinn. Vom Gewinn ermittelt das Finanzamt den Steuermessbetrag und teilt diesen der Gemeinde, in der sich der Gewerbebetrieb befindet, mit. Die Gemeinde multipliziert den Steuermessbetrag mit dem vom Gemeindeparlament beschlossenen Gewerbesteuerhebesatz und setzt die Gewerbesteuer durch den Gewerbesteuerbescheid fest.
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