Finanzmarkt und Rating
Eine funktionierende Wirtschaft setzt stabile Finanzmärkte mit funktionierender Geld- und Kreditversorgung voraus. Zur Stabilität des weltweiten Banken- und Finanzsystems wurden auf internationaler Ebene Vereinbarungen getroffen, um Risiken für die Finanzmärkte zu begrenzen.
Dazu gehören die Baseler Eigenkapital-Regeln. Die Bezeichnung "Basel" geht zurück auf den Baseler Ausschuss bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich.
Mit "Basel I" wurde festgelegt, dass alle Banken seit 1993 ihre Kreditvergabe unabhängig von der Bonität ihrer Schuldner mit einheitlich acht Prozent Eigenkapital unterlegen müssen.
Mit "Basel II" soll nun der Eigenkapital-Anteil, den eine Bank für einen Kredit hinterlegen muss, in Abhängigkeit von der Bonität des Schuldners variieren. Dies macht eine Risiko-Einstufung der Kreditkunden (Rating) notwendig.
Seit 1. Januar 2007 ist die Phase der Anwendung der neuen Basel II-Eigenkapitalregeln in Deutschland in Kraft getreten. Zu diesem Zeitpunkt wurden die maßgeblichen EG-Richtlinien über eine Änderung des Kreditwesengesetzes und den Erlass einer Solvabilitätsverordnung in nationales Recht umgesetzt.
Umsetzung von Basel II in das KWG und in Verordnungen

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2006


