Verkehr

Güterverkehr

Güterverkehr

Sie beabsichtigen ein Transportunternehmen zu gründen, um Güter aller Art für Andere gegen Entgelt zu befördern. Dazu muss man wissen, dass die gewerbliche Beförderung von Gütern in Kraftfahrzeugen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) unterliegt.

Ein Bestandteil dieser Bestimmungen ist die Vorschrift, dass Unternehmer den Nachweis über die fachliche Eignung zum Betrieb eines Transportunternehmens erbringen müssen. Die dazu nötige Fachkundeprüfung führt die IHK durch.

In unserem Merkblatt erhalten Sie alle nötigen Informationen und Tipps zur Vorbereitung auf die Prüfung. Bei Detailfragen vereinbaren Sie bitte mit uns einen persönlichen Gesprächstermin. Wir beraten Sie gerne.

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