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Wie geht eine Patentanmeldung?
Welche Unterschiede bestehen zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster?
Erfindungen, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind, können grundsätzlich sowohl als Patent als auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Zu beachten ist dabei, dass technische und chemische Verfahren zwar patentiert, als Gebrauchsmuster jedoch nicht geschützt werden können. Schutzdauer und patentamtliches Verfahren beider Schutzrechtsarten sind unterschiedlich.
Der Gebrauchsmusterschutz dauert drei Jahre. Er kann auf höchstens zehn Jahre verlängert werden. Die Schutzdauer eines Patents kann mit der Zahlung der Jahresgebühren ab dem dritten Jahr jeweils um ein Jahr bis auf höchstens 20 Jahre verlängert werden. Das Patent gewährt somit eine längere Schutzdauer. Beim Gebrauchsmuster werden Neuheit und Erfindungshöhe zunächst nicht geprüft. Erst in einem späteren Löschungs- oder Verletzungsverfahren erfolgt nachträglich eine Prüfung. Das Gebrauchsmuster ist dadurch einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Patent zu erlangen; es besteht jedoch auch eine größere Gefahr, dass es angegriffen und gelöscht wird.
Welche Unterlagen sind für eine Patentanmeldung einzureichen?
Um Patentschutz zu erlangen, ist ein Antrag auf Erteilung eines Patents einzureichen. Verwendet werden soll das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorgesehene Antragsformular (abzurufen im Internet:
www.dpma.de/formulare/patent.html). Außerdem muss eine technische Beschreibung beigefügt werden, in der einerseits auf den bekannten Stand der Technik eingegangen wird, andererseits Aufbau und Vorteile der eigenen Erfindung geschildert werden. Die Beschreibung sollte durch eine oder mehrere technische Zeichnungen ergänzt werden. Ferner sind so genannte Patentansprüche zu formulieren, in denen festgelegt wird, was neu an der Erfindung ist und wofür konkret Patentschutz begehrt wird. Diese Unterlagen werden zusammen mit der Erfinderbenennung und einer Zusammenfassung in dreifacher Ausführung eingereicht beim Deutschen Patent- und Markenamt, 80297 München oder in einem Patentinformationszentrum (Landesgewerbeanstalt Bayern LGA, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg, Ansprechpartner: Bruno Göth,
www.lga.de/deutsch/i/piz.htm).
Welche Gebühren sind zu errichten?
Im Rahmen des Erteilungsverfahrens werden für die Anmeldung, für einen Rechercheantrag und für den Prüfungsantrag jeweils Gebühren erhoben. Die Anmeldegebühr für ein Patent beträgt 60 Euro, die Rechercheantragsgebühren 250 Euro, die Gebühr für die Prüfung 350 Euro ohne Rechercheantrag und 150 Euro bei gestelltem Rechercheantrag. Außerdem muss für jede Patentanmeldung unaufgefordert bei Beginn des dritten und jedes folgenden Jahres eine Jahresgebühr bezahlt werden, die von 70 Euro für das dritte Patentjahr auf 1 940 Euro für das 20. Patentjahr steigt.
Hilfreich ist das „Merkblatt für Patentanmelder“, das zusammen mit den notwendigen Anmeldeformularen bei der
Auskunftsstelle im Deutschen Patent- und Markenamt kostenlos angefordert werden kann.
Wo kann ich nach Patenten recherchieren?
In den Auslegehallen des DPMA in München und Berlin sowie in den Patentinformationszentren
Online-Recherchen: sind beispielsweise möglich in www.depatisnet.de.
Erfindungen, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind, können grundsätzlich sowohl als Patent als auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Zu beachten ist dabei, dass technische und chemische Verfahren zwar patentiert, als Gebrauchsmuster jedoch nicht geschützt werden können. Schutzdauer und patentamtliches Verfahren beider Schutzrechtsarten sind unterschiedlich.
Der Gebrauchsmusterschutz dauert drei Jahre. Er kann auf höchstens zehn Jahre verlängert werden. Die Schutzdauer eines Patents kann mit der Zahlung der Jahresgebühren ab dem dritten Jahr jeweils um ein Jahr bis auf höchstens 20 Jahre verlängert werden. Das Patent gewährt somit eine längere Schutzdauer. Beim Gebrauchsmuster werden Neuheit und Erfindungshöhe zunächst nicht geprüft. Erst in einem späteren Löschungs- oder Verletzungsverfahren erfolgt nachträglich eine Prüfung. Das Gebrauchsmuster ist dadurch einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Patent zu erlangen; es besteht jedoch auch eine größere Gefahr, dass es angegriffen und gelöscht wird.
Welche Unterlagen sind für eine Patentanmeldung einzureichen?
Um Patentschutz zu erlangen, ist ein Antrag auf Erteilung eines Patents einzureichen. Verwendet werden soll das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorgesehene Antragsformular (abzurufen im Internet:
www.dpma.de/formulare/patent.html). Außerdem muss eine technische Beschreibung beigefügt werden, in der einerseits auf den bekannten Stand der Technik eingegangen wird, andererseits Aufbau und Vorteile der eigenen Erfindung geschildert werden. Die Beschreibung sollte durch eine oder mehrere technische Zeichnungen ergänzt werden. Ferner sind so genannte Patentansprüche zu formulieren, in denen festgelegt wird, was neu an der Erfindung ist und wofür konkret Patentschutz begehrt wird. Diese Unterlagen werden zusammen mit der Erfinderbenennung und einer Zusammenfassung in dreifacher Ausführung eingereicht beim Deutschen Patent- und Markenamt, 80297 München oder in einem Patentinformationszentrum (Landesgewerbeanstalt Bayern LGA, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg, Ansprechpartner: Bruno Göth,
www.lga.de/deutsch/i/piz.htm).
Welche Gebühren sind zu errichten?
Im Rahmen des Erteilungsverfahrens werden für die Anmeldung, für einen Rechercheantrag und für den Prüfungsantrag jeweils Gebühren erhoben. Die Anmeldegebühr für ein Patent beträgt 60 Euro, die Rechercheantragsgebühren 250 Euro, die Gebühr für die Prüfung 350 Euro ohne Rechercheantrag und 150 Euro bei gestelltem Rechercheantrag. Außerdem muss für jede Patentanmeldung unaufgefordert bei Beginn des dritten und jedes folgenden Jahres eine Jahresgebühr bezahlt werden, die von 70 Euro für das dritte Patentjahr auf 1 940 Euro für das 20. Patentjahr steigt.
Hilfreich ist das „Merkblatt für Patentanmelder“, das zusammen mit den notwendigen Anmeldeformularen bei der
Auskunftsstelle im Deutschen Patent- und Markenamt kostenlos angefordert werden kann.
Wo kann ich nach Patenten recherchieren?
In den Auslegehallen des DPMA in München und Berlin sowie in den Patentinformationszentren
Online-Recherchen: sind beispielsweise möglich in www.depatisnet.de.
