Produkt- und Markenpiraterie liegt bei Wirtschaftskriminellen „im Trend“. Beispiele der Produkt- und
Markenpiraterie zeigt die IHK in der Wanderausstellung „Original – Plagiat“ von 25. September
bis 20. Oktober 2002. An zahlreichen Beispielen, auch aus der Region Nürnberg, werden Beispiele der
Produktpiraterie gezeigt, die sich mittlerweile in alle Wirtschaftsbereiche ausbreitet, während früher nur
Luxusartikel betroffen waren.
Bei der Nachahmung von Gebrauchsartikeln bzw. Artikeln des täglichen Bedarfs (Kosmetikartikel, Medikamente, CDs,
DVDs etc.) werden die Gewinne über die Menge, nicht die Qualität erzielt. Auch die Nachahmung von Nahrungsmitteln
(Champagner, Schokolade etc.), ja sogar Arzneimitteln nimmt zu, was besonders Besorgnis erregend ist. Moderne
Piraten hängen sich gerne an erfolgreiche Produkte an und nutzen damit die Leistung des innovativen Unternehmers
aus. Nicht nur dieser wird geschädigt, sondern auch der Verbraucher. Ihm wird oft das vermeintliche
„Schnäppchen“ vorgespiegelt.
Bis zu sieben Prozent der im Welthandel befindlichen Waren werden gefälscht. Die EU Kommission beziffert den
Schaden in der EU für 2001 auf rund zwei Mrd. Euro. Allein im Jahr 2001 hat der Zoll gefälschte Waren im Wert von
92 Mio. Euro beschlagnahmt. Außerdem gehen durch Produktpiraterie rund 200 000 Arbeitsplätze verloren.
Hinsichtlich der Ursprungs- und Herkunftsorte der nachgeahmten Waren liegen Thailand (23 Prozent), China (18
Prozent), die Türkei (8 Prozent), Hongkong (5 Prozent), die Tschechische Republik (4 Prozent), Taiwan (3 Prozent)
und die USA (3 Prozent) vorne. Dabei werden die Waren beim Transport zum Zielmarkt durch mehrere Länder
geschleust, um den tatsächlichen Ursprung der Waren zu verschleiern.
Schutzrechte aufbauen
Die Unternehmen sind gut beraten, wenn sie sich sorgfältig gegen Produktpiraten wappnen. Dabei müssen in erster
Linie die gewerblichen Schutzrechte aktiviert werden, d.h. der Unternehmer muss sich die Rechte in seinen
wichtigsten Absatzmärkten sichern. In Deutschland sollte er diese beim Deutschen Patent- und Markenamt
registrieren lassen. Er hat die Möglichkeit, sich technische Schutzrechte, nämlich Patent oder Gebrauchsmuster,
zu sichern. Dies setzt voraus, dass er eine Innovation im technischen Bereich entwickelt hat, die bisher kein
anderer vor ihm her- bzw. vorgestellt hat. Weiter kann er auf die Leistungsschutzrechte, nämlich allen voran die
Marke, bzw. auf das Designschutzrecht, das Geschmacksmuster, zurückgreifen und diese für seine Waren oder
Dienstleistungen registrieren lassen. Nur das Urheberrecht entsteht von selbst. Es setzt eine eigene individuelle
schöpferische Leistung voraus, die über Alltäglichkeiten hinausgeht. Allerdings besteht beim Urheberrecht der
Nachteil, dass erst in einem gerichtlichen Verfahren geklärt wird, ob der Unternehmer sich auf ein Urheberrecht
berufen kann oder nicht.
Wer von diesen „Waffen“ keinen Gebrauch gemacht hat, ist zur Abwehr auf rechtliche Ansprüche aus dem
unlauteren Wettbewerbsrecht angewiesen, was im Einzelfall schwerer zu bewerkstelligen ist als ein Vorgehen gegen
die „Freibeuter“ aus registrierten Rechten.
Rechte verteidigen
Die genannten gewerblichen Schutzrechte - Marke, Geschmacksmuster, Patent- und Gebrauchsmuster sowie das
Urheberrecht - bieten dem Schutzrechtsinhaber folgende Verteidigungsmöglichkeiten: Er kann gegen die Nachahmer
auf Unterlassung und Schadensersatz klagen, bei Aufgriffen Auskunft darüber verlangen, woher die Ware bezogen
wurde. Und er hat die Möglichkeit, einen Strafantrag zu stellen bzw. bei der regelmäßig gewerblichen Tätigkeit
der Produktfälscher auch ohne Strafantragstellung ein Strafverfahren in Gang zu setzen. Weiter kann er den Zoll
einschalten, um mit einem so genannten Grenzbeschlagnahmeantrag an den Außengrenzen der EU den Zoll als Helfer
zur Sicherstellung gefälschter Waren einzusetzen. Dadurch kann er verhindern, dass der Import in die EU erfolgt,
und er ermöglicht dem Zoll, diese illegalen Waren zu vernichten. Der „Vernichtungsanspruch“ deckt
sogar die Vernichtung von Herstellungsmitteln ab, die für die Produktion von Fälschungswaren verwandt wurden, zum
Beispiel der Maschinen.
Diese Waffen bleiben so lange in Reserve, bis der Rechtsinhaber tatsächlich von gefälschten Produkten erfährt
und dann gezielt vorgehen kann. Insofern ist auch der Käufer gefordert, bei Verdacht entsprechende Hinweise zu
geben. So kann er mithelfen, den dreisten Produktpiraten das Handwerk zu legen.
Organisierte Kriminalität
Produktpiraten sind gut organisiert. Sie nutzen oftmals auch Strukturen, die bereits an organisierte
Kriminalität erinnern. Um hier einen Gegenpol zu setzen, hat die Wirtschaft Eigeninitiative ergriffen. Unter
Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) haben der Markenverband und der Bundesverband
der Deutschen Industrie (BDI) im Oktober 1997 den Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und
Markenpiraterie (APM) e. V. gegründet. Dabei handelt es sich um einen Verein, der branchenübergreifend
Unternehmen im gemeinsamen Kampf gegen Produkt- und Markenpiraten unterstützt. Erfahrungsaustausch und
Information über geeignete Maßnahmen in Drittländern, aber auch gemeinsames Vorgehen in Deutschland zeigen
Wirkung.
Der APM spürt u. a. mit Hilfe von Detekteien Fälschungsware auf und geht im Namen der betroffenen Unternehmen
gegen die Produkt- und Markenpiraten vor. Gleichzeitig koordiniert APM Ermittlungen für die Beteiligten in
Drittländern. Durch die Anbindung an den DIHK kann APM auch auf politischer und internationaler Ebene die
Probleme gezielt vortragen und auf Missstände aufmerksam machen. Markenwaren oder Luxusartikel, die
beispielsweise an ungewöhnlichen Verkaufsorten, wie Flohmärkten oder Stadtfesten gefunden werden, sollten auch
beim Käufer die Alarmglocken läuten lassen. Dies sind keine Vertriebswege, über die normalerweise ein
renommierter Hersteller seine Ware vertreibt. Meist handelt es sich dabei also um Fälschungswaren oder aber
Hehlerware, die aus Diebstählen stammt.
Nicht nur im APM, wo sich Unternehmen branchenübergreifend zusammen gefunden haben, wird gemeinsam Front gegen
die ausufernde Produktpiraterie gemacht. Die stark betroffenen Branchen Video/Software/Musik haben sogar eigene
Fachverbände gegründet, zum Beispiel die BSA Business Software Alliance in München, den Bundesverband der
Phonographischen Wirtschaft e.V., die Deutsche Landesgruppe der IFPI e.V. bzw. die GVU Gesellschaft zur
Verwertung von Urheberrechten. Zwischen den einzelnen Organisationen bestehen mittlerweile gute Kontakte.
Unternehmen müssen viel Zeit und Geld in die Abwehr stecken, um ihre Märkte zu sichern. Will man an die
eigentlichen Hersteller der gefälschten Waren herankommen, ist auch schon mal ein „James Bond“
gefordert. Auch diese Maßnahmen schlagen sich auf den Verkaufspreis nieder, verteuern die Ware und sind letztlich
wieder vom Verbraucher zu tragen.
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