Wie mache ich mich selbstständig als Taxi- bzw. Mietwagenunternehmer?
Wer ist für die Erteilung der Taxi- und Mietwagen-Genehmigung zuständig?
Grundsätzlich ist die untere Verkehrsbehörde des Betriebssitzes, d.h. in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung (Straßenverkehrsamt) und in den Landkreisgemeinden das jeweilige Landratsamt zuständig.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Nach den Vorschriften des PBefG sind die drei subjektiven Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen:
- Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes (Eigenkapitalnachweis gegenüber der Genehmigungsbehörde von mindestens 2 250 Euro für das erste Fahrzeug und 1 250 Euro für jedes weitere Fahrzeug).
- Persönliche Zuverlässigkeit: Eine Prüfung durch die Genehmigungsbehörde erfolgt anhand des Führungszeugnisses. Des weiteren wird ein Auszug des Verkehrszentralregisters (Flensburg) und des Gewerbezentralregisters (Berlin) angefordert. Bei bereits vorliegender Selbstständigkeit ist die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft erforderlich.
- Fachliche Eignung
Wann ist die fachliche Eignung gegeben?
Die fachliche Eignung kann durch eine mindestens dreijährige
geschäftsführende Tätigkeit in einem Unternehmen des
Straßenpersonenverkehrs, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht
länger als zwei Jahre zurückliegen darf, oder durch Ablegen einer
Prüfung bei der IHK nachgewiesen werden. Ausnahmen sind vorgesehen
für Verkehrsunternehmer, die bereits im Besitz einer Genehmigung
sind, und für den Ausbildungsberuf zum Kaufmann im Eisenbahn- und
Straßenverkehr sowie die Fortbildung zum Verkehrsfachwirt.
Wie bereitet man sich auf die Fachkundeprüfung vor?
In Zusammenarbeit mit der IHK bietet der Landesverband Bayerischer Taxi- und
Mietwagenunternehmen einen Vorbereitungslehrgang an, der neun
Kursabende (in der Regel zweimal pro Woche) beinhaltet. Außerdem
werden Ganztageskurse über eine Woche von externen Veranstaltern
angeboten.
Wann finden Fachkundeprüfungen statt und was wird geprüft?
Fachkundeprüfungen werden alle zwei bis drei Monate abgehalten. Die
Prüfungen dauern in der Regel von 8 bis 14 Uhr. Im schriftlichen
Teil der Prüfung sind Fragebögen zu beantworten, die sich über
die Sachgebiete Recht, kaufmännische Verwaltung, technischer
Betrieb, Straßenverkehrssicherheit, Umweltschutz und
grenzüberschreitender Verkehr erstrecken. Die mündliche Prüfung
erfolgt nur bei hinreichender schriftlicher Leistung.

