Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken hat in ihrer Sitzung am 26.11.2002 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18.12.1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch das neunte Euro-Einführungsgesetz vom 10.11.2001 (BGBl. I S. 2992), in Verbindung mit der Beitragsordnung vom 13.10.1998 folgende Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2003 (01.01.2003 bis 31.12.2003) beschlossen: | |||||
I. | Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2003 ist | ||||
in Einnahmen mit 18.937.200,00 EUR | |||||
in Ausgaben mit 18.937.200,00 EUR | |||||
festgestellt worden. | |||||
II. | Von nicht im Handelsregister eingetragenen Kammerzugehörigen, deren Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, 5.200,00 EUR nicht übersteigt, wird ein Beitrag nicht erhoben. | ||||
III. | Als Grundbeiträge sind zu erheben von | ||||
1. | Kammerzugehörigen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, | ||||
a) | mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, von mehr als 5.200 EUR bis 7.669,38 EUR | 46,00 EUR | |||
b) | mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, von mehr als 7.669,38 EUR | 64,00 EUR | |||
2. | Kammerzugehörigen, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, | ||||
a) | mit einem Verlust oder Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 24.542,01 EUR, soweit nicht die Befreiung nach Ziff. II eingreift |
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b) | mit einem Gewerbeertrag von mehr als 24.542,01 EUR | 307,00 EUR | |||
c) |
mit mehr als 300 Beschäftigten im Kammerbezirk und mehr als 3.000 Beschäftigten weltweit ohne
Berücksichtigung des Gewerbeertrages/Gewinns aus Gewerbebetrieb, sofern sie mindestens eines der folgenden
Merkmale erfüllen: - mehr als 200 Mio. EUR Umsatz/bei Kreditinstituten: Kreditvolumen - mehr als 100 Mio. EUR Bilanzsumme |
10.000 EUR | |||
Auf den Grundbeitrag nach Ziff. III, 2.c) wird eine eventuell zu entrichtende Umlage bis zu einem Betrag von 9.693 EUR angerechnet. | |||||
Für Kapitalgesellschaften, die nach Ziff. III, 2.a) zum Grundbeitrag veranlagt werden und deren Tätigkeit sich in der Komplementärfunktion in einer ebenfalls der Kammer zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft (persönlich haftende Gesellschafter i. S. v. § 161 Abs. 1 HGB), wird auf Antrag der Grundbeitrag um 40 % ermäßigt. | |||||
IV. | Als Umlagen sind zu erheben 0,32 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal um einen Freibetrag von 15.340,00 EUR für das Unternehmen zu kürzen. | ||||
V. | Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Jahr 2003. | ||||
VI. |
Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb des Bemessungsjahres nicht bekannt ist, wird eine
Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des der Kammer zum Zeitpunkt des Erlasses
des Beitragsbescheides vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb des jüngsten
Kalenderjahres erhoben. Soweit ein Kammerzugehöriger, der nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, die Anfrage der Kammer nach der Höhe des Gewerbeertrags bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb nicht beantwortet hat, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend § 162 AO geschätzt. |
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VII. | Zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft dürfen Kassenkredite bis zur Höhe von 10.250 EUR aufgenommen werden. | ||||
VIII. | Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2003 in Kraft. | ||||
Nürnberg, den 26. November 2002 Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken |
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Hans-Peter Schmidt Dr. Dieter Riesterer | |||||
Präsident Hauptgeschäftsführer |
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