Seit Oktober 2003 vergibt die LGA eine Premium-Auszeichnung für exzellente Dienstleistungen und Produkte im Gesundheits- und Wellness-Mark und will dem Verbraucher damit die Orientierung erleichtern. Da von staatlicher Seite Vorgaben für Transparenz- und Wettbewerb im Gesundheitsbereich nicht auf dem Tisch liegen, sehen besonders Top-Dienstleister und -Hersteller die Notwendigkeit einer Premium-Auszeichnung, so die LGA in einer Pressemitteilung. Deshalb hätten sich diese entschlossen, ihre Qualität freiwillig von der LGA bestätigen zu lassen. Das gelte z. B. für Apotheken, Kliniken, Wellness-Hotels, Sanitätshäuser und Beauty-Farmen sowie Hersteller von ergonomischen Bürostühlen, qualitativ hochwertigen Fitnessgeräten und Wellness-Möbeln.
Die LGA konzentriere sich mit ihrer Premium-Auszeichnung bewusst auf Anbieter, deren Leistungen für den Verbraucher von höchster Bedeutung sind, da sie sich direkt auf die Gesundheit und das persönliche Wohlbefinden auswirkten.
Die LGA konzentriere sich mit ihrer Premium-Auszeichnung bewusst auf Anbieter, deren Leistungen für den Verbraucher von höchster Bedeutung sind, da sie sich direkt auf die Gesundheit und das persönliche Wohlbefinden auswirkten.