Telefon: +49 911 1335-1335

Einfühlungsvermögen und tadellose Umgangsformen sind Pflicht

Drei Jahre dauert die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft, deren Ausbildungsprofil seit August 2003 gilt. Das Berufsbild nennt eine ganze Reihe von Kenntnissen und Fertigkeiten, die sich die Auszubildenden während ihrer Ausbildung aneignen müssen. Vorausgesetzt wird, dass die Bewerber über psychologisches Einfühlungsvermögen und über tadellose Umgangsformen verfügen. Denn zu ihren Aufgaben gehört es, die Angehörigen zu beraten und zu betreuen und in Abstimmung mit ihnen Trauerfeier und Begräbnis zu organisieren. Psychische Festigkeit ist sehr wichtig in diesem Beruf, der die tägliche Beschäftigung mit dem Tod mit sich bringt und zu dem auch das Einkleiden, Einbetten und Aufbahren der Verstorbenen gehört.

Bestattungsfachkräfte müssen zudem tolerant sein und die religiösen, ethischen und philosophischen Überzeugungen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen respektieren. Auch die Kenntnis von verschiedenen Riten und Gebräuchen, die in eine Trauerfeier einfließen, wird während der Ausbildung vermittelt. Auf dem Lehrplan stehen deshalb auch die Themen Religionsgeschichte, Geschichte der Trauerkultur und Bestattungsformen.

Der Ausbildungsrahmenplan nennt eine Fülle von weiteren Feldern, auf denen sich die angehenden Bestattungsfachkräfte qualifizieren müssen: Betriebswirtschaft, Auftragsbearbeitung, Angebotserstellung, Organisation, rechtliche Vorschriften, Hygiene, Gesundheits- und Umweltschutz gehören ebenso dazu wie der Einsatz der Informationstechnik.

An fachspezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten nennt der Ausbildungsplan u.a. die Einrichtung und Schließung der Grabstelle, Umbettung, Exhumierung, Überführung, Feuerbestattung und Urnenbeisetzung.

Die Ausbildung findet im Ausbildungsbetrieb und im Blockunterricht an der Staatlichen Berufsschule Bad Kissingen statt. Die „ausgelernten“ Bestattungsfachkräfte arbeiten bei Bestattungsunternehmen sowie in kommunalen und kirchlichen Einrichtungen, die Friedhöfe verwalten.

Wie bei den anderen Ausbildungsberufen sind eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung vorgesehen. Im praktischen Teil der Abschlussprüfung soll der Prüfling in höchstens 14 Stunden eine praktische Aufgabe bearbeiten und diese dann in einem Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss vorstellen. In der schriftlichen Prüfung werden u.a. die Themen Geschäfts- und Verwaltungsvorgänge, Durchführung von Bestattungen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde abgefragt.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2004, Seite 25

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick