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Wie mache ich mich als Kraftfahrer oder Transportunternehmer selbstständig?
Wer als selbstständiger Unternehmer Wirtschaftsgüter mit Kraftfahrzeugen auf der Straße transportiert, unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Dies bedeutet: Vor Beginn eines derartigen Gewerbes muss man sich im Gesetz informieren, ob die Aufnahme dieser Tätigkeit so ohne weiteres möglich ist oder nicht. Die „Gründung“ einer „Ich–AG“ als „selbstständiger Kraftfahrer“ befreit keineswegs von den verbindlichen Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes, auch wenn man selbst kein eigenes Kraftfahrzeug besitzt, sondern nur ein fremdes Fahrzeug lenken will.
Nach dem GüKG ist zu unterscheiden zwischen Beförderungen mit Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder von mehr als 3,5 Tonnen.
Bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Von den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes freigestellt sind Transporte mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Diese so genannten Kleintransportunternehmer benötigen lediglich eine Gewerbeanmeldung der Wohnsitzgemeinde. Dem Kfz-Haftpflichtversicherer muss noch gemeldet werden, dass das Kraftfahrzeug für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden soll. Und schon kann es losgehen, ob mit Kurier- und Botenfahrten im Stadtgebiet oder mit Express- und Termintransport von Maschinenersatzteilen nach Hamburg, Paris oder Mailand.
Über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Wer gewerblich Gütertransporte mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, durchführen will, benötigt dazu eine besondere Erlaubnis. Diese Erlaubnis für den Güterkraftverkehr wird von den jeweils zuständigen Verkehrsbehörden in den Ordnungsämtern (in kreisfreien Städten) oder in den Landratsämtern (in Landkreisgemeinden) erteilt. Die Güterkraftverkehrserlaubnis ist auf allen Fahrten mitzuführen und den kontrollierenden Beamten vorzuzeigen.
Wie bekommt man eine Güterkraftverkehrserlaubnis?
Die Güterkraftverkehrserlaubnis wird von den zuständigen Verkehrsbehörden jedoch erst erteilt, wenn folgende Voraussetzungen nachgewiesen wurden:
? persönliche Zuverlässigkeit
? finanzielle Leistungsfähigkeit
? fachliche Eignung
Die persönliche Zuverlässigkeit wird anhand des Führungszeugnisses sowie einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ermittelt. Beides erteilt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof mit Sitz in Berlin. Des weiteren wird ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister angefordert. Von schon bisher selbstständigen, gewerbetreibenden Unternehmern sind darüber hinaus noch so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorzulegen. Dies sind:
? Bescheinigungen des Finanzamtes sowie der Gemeinde des Betriebssitzes
? Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkassen (AOK oder Ersatzkassen)
? Bescheinigung der betrieblich, zuständigen Berufsgenossenschaft
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn die zur ordnungsgemäßen Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens notwendigen finanziellen Mittel verfügbar sind. Dies prüft die Verkehrsbehörde anhand einer aktuellen Vermögensübersicht. Von schon bisher buchführungspflichtigen Unternehmern ist der letzte Jahresabschluss vorzulegen. In jedem Fall müssen die gemachten Angaben immer von einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten beglaubigt sein. Um als finanziell leistungsfähig anerkannt zu werden, müssen die Eigenmittel und Betriebsmittel bzw. das Eigenkapital zuzüglich der Reserven mindestens 9 000 Euro für das erste Fahrzeug und 5 000 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.
Fachlich geeignet ist, wer nachweislich über die zur ordnungsgemäßen Führung von Güterkraftverkehrsunternehmen notwendigen Fachkenntnisse verfügt. Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch erfolgreiche Teilnahme an der „Eignungsprüfung für den Güterkraftverkehr“ festgestellt. Die Prüfung erstreckt sich über die fünf
Bereiche Recht, kaufmännische und finanzielle Verwaltung, technische Normen und technischer Betrieb, Straßenverkehrssicherheit und grenzüberschreitender Verkehr. Die Eignungsprüfungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr finden bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken etwa alle vier Wochen statt, so dass meist ohne längere Wartezeiten mit einem Prüfungstermin gerechnet werden kann.
Als Nachweis der fachlichen Eignung werden aber auch einschlägige Berufsausbildungen anerkannt (Ausbildung zum Speditionskaufmann, Verkehrsfachwirt sowie Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Fachrichtung Güterverkehr). Die Vorlage einer Ablichtung des Gehilfenbriefes bzw. Diploms bei der Verkehrsbehörde reicht aus, um von der Eignungsprüfung befreit zu werden.
Wie bereitet man sich auf die Eignungsprüfung vor?
In Mittelfranken werden von privaten Veranstaltern regelmäßig Vorbereitungslehrgänge zur Prüfung als Ganztageskurse über zwei Wochen angeboten. Eine Anschriftenliste sendet die IHK gerne zu. Für Vorbereitungslehrgang, Prüfungs- und Erlaubnisgebühr fallen Kosten von gut 1 000 Euro an.
Nach dem GüKG ist zu unterscheiden zwischen Beförderungen mit Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder von mehr als 3,5 Tonnen.
Bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Von den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes freigestellt sind Transporte mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Diese so genannten Kleintransportunternehmer benötigen lediglich eine Gewerbeanmeldung der Wohnsitzgemeinde. Dem Kfz-Haftpflichtversicherer muss noch gemeldet werden, dass das Kraftfahrzeug für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden soll. Und schon kann es losgehen, ob mit Kurier- und Botenfahrten im Stadtgebiet oder mit Express- und Termintransport von Maschinenersatzteilen nach Hamburg, Paris oder Mailand.
Über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Wer gewerblich Gütertransporte mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, durchführen will, benötigt dazu eine besondere Erlaubnis. Diese Erlaubnis für den Güterkraftverkehr wird von den jeweils zuständigen Verkehrsbehörden in den Ordnungsämtern (in kreisfreien Städten) oder in den Landratsämtern (in Landkreisgemeinden) erteilt. Die Güterkraftverkehrserlaubnis ist auf allen Fahrten mitzuführen und den kontrollierenden Beamten vorzuzeigen.
Wie bekommt man eine Güterkraftverkehrserlaubnis?
Die Güterkraftverkehrserlaubnis wird von den zuständigen Verkehrsbehörden jedoch erst erteilt, wenn folgende Voraussetzungen nachgewiesen wurden:
? persönliche Zuverlässigkeit
? finanzielle Leistungsfähigkeit
? fachliche Eignung
Die persönliche Zuverlässigkeit wird anhand des Führungszeugnisses sowie einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ermittelt. Beides erteilt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof mit Sitz in Berlin. Des weiteren wird ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister angefordert. Von schon bisher selbstständigen, gewerbetreibenden Unternehmern sind darüber hinaus noch so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorzulegen. Dies sind:
? Bescheinigungen des Finanzamtes sowie der Gemeinde des Betriebssitzes
? Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkassen (AOK oder Ersatzkassen)
? Bescheinigung der betrieblich, zuständigen Berufsgenossenschaft
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn die zur ordnungsgemäßen Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens notwendigen finanziellen Mittel verfügbar sind. Dies prüft die Verkehrsbehörde anhand einer aktuellen Vermögensübersicht. Von schon bisher buchführungspflichtigen Unternehmern ist der letzte Jahresabschluss vorzulegen. In jedem Fall müssen die gemachten Angaben immer von einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten beglaubigt sein. Um als finanziell leistungsfähig anerkannt zu werden, müssen die Eigenmittel und Betriebsmittel bzw. das Eigenkapital zuzüglich der Reserven mindestens 9 000 Euro für das erste Fahrzeug und 5 000 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.
Fachlich geeignet ist, wer nachweislich über die zur ordnungsgemäßen Führung von Güterkraftverkehrsunternehmen notwendigen Fachkenntnisse verfügt. Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch erfolgreiche Teilnahme an der „Eignungsprüfung für den Güterkraftverkehr“ festgestellt. Die Prüfung erstreckt sich über die fünf
Bereiche Recht, kaufmännische und finanzielle Verwaltung, technische Normen und technischer Betrieb, Straßenverkehrssicherheit und grenzüberschreitender Verkehr. Die Eignungsprüfungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr finden bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken etwa alle vier Wochen statt, so dass meist ohne längere Wartezeiten mit einem Prüfungstermin gerechnet werden kann.
Als Nachweis der fachlichen Eignung werden aber auch einschlägige Berufsausbildungen anerkannt (Ausbildung zum Speditionskaufmann, Verkehrsfachwirt sowie Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Fachrichtung Güterverkehr). Die Vorlage einer Ablichtung des Gehilfenbriefes bzw. Diploms bei der Verkehrsbehörde reicht aus, um von der Eignungsprüfung befreit zu werden.
Wie bereitet man sich auf die Eignungsprüfung vor?
In Mittelfranken werden von privaten Veranstaltern regelmäßig Vorbereitungslehrgänge zur Prüfung als Ganztageskurse über zwei Wochen angeboten. Eine Anschriftenliste sendet die IHK gerne zu. Für Vorbereitungslehrgang, Prüfungs- und Erlaubnisgebühr fallen Kosten von gut 1 000 Euro an.

