Im vergangenen Jahr wurde das Theater Nürnberg mit seinen Sparten Musiktheater, Schauspiel und Ballett zum Staatstheater erhoben. Beifall von allen Seiten und große Erwartungen: Vom Leuchtturm der Kultur war die Rede. WiM sprach mit Staatsintendant Wulf Konold über die Perspektiven für 2005.
Drei Wege des Mahnverfahrens
Digitale Signatur: Besitzer einer Chipkarte mit digitaler Signatur können den im Internet erstellten Mahnantrag online an das Mahngericht Coburg übersenden und damit Postlaufzeiten und Portokosten sparen. Da die bei Papieranträgen notwendige Erfassung der Antragsdaten entfällt, können die elektronisch eingereichten Anträge auch schneller durch das Zentrale Mahngericht weiterverarbeitet werden.
Für die Nutzung des Online-Mahnantrags müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Internet-Browser mit aktivierten Javascript und Cookies, digitale Signaturkarte mit Lesegerät, Programm „JAVATM Web Start“ sowie Software „OptiMahnSign“ (verschlüsselt und überträgt den Antrag an das Zentrale Mahngericht). Auf den Internet-Seiten des Online-Mahnantrags finden sich Links zum Herunterladen der beiden Programme.
„Online-Mahnantrag – Druck“ („OptiMahn – Druck“): Antragsteller ohne Chipkarte mit digitaler Signatur können die Daten für einen Mahnantrag trotzdem online eingeben und so die Plausibilitätsprüfung nutzen. Anschließend wird der Antrag in einen für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren zulässigen Vordruck („Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids im automatisierten Verfahren“), der im Schreibwarenhandel erhältlich ist, ausgedruckt. Dabei müssen im dafür benötigten Programm „Acrobat Reader“ (kostenlos im Internet erhältlich) bestimmte Einstellungen vorgenommen werden, diese werden für spätere Mahnanträge gespeichert. Einzelheiten können der Hilfefunktion des Online-Mahnverfahrens entnommen werden.
Der unterschriebene Antrag wird anschließend auf dem Postweg an das Zentrale Mahngericht Coburg (Heiligkreuzstraße 22, 96441 Coburg) versandt, das für alle Antragsteller mit Sitz in Bayern zuständig ist.
Online-Mahnverfahren TAR/WEB: Antragsteller, die über eine eigene Mahnsoftware verfügen, können entweder über das Internet per TAR/WEB oder auf Datenträgern (Disketten) Mahn- und Folgeanträge in elektronischer Form beim Zentralen Mahngericht einreichen. Vor allem Anwaltskanzleien, größere Unternehmen und Versicherungen nutzen dieses elektronische Verfahren, das auch eine elektronische Rückmeldung des Gerichts umfassen kann. Dabei können sowohl einzelne Mahn- und Folgeanträge als auch größere Pakete mit vielen Anträgen übermittelt werden.