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Wenn zwei sich streiten, schlichtet ein Dritter

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hat ein Mediationszentrum eingerichtet. Dort können Unternehmen ohne Einschaltung der Gerichte Konflikte klären.

Im Geschäftsleben bleiben Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder Auftragnehmern nicht aus. Belastend sind auch Auseinandersetzungen innerhalb des Betriebs, beispielsweise zwischen Mitarbeitern, zwischen Geschäftsführung und Personalvertretung oder auf der Gesellschafterebene. Die Mediation stellt ein unkompliziertes, jederzeit einsetzbares Verfahren dar, um Konflikte rasch und effizient zu lösen. Die IHK bietet mit ihrem Mediationszentrum gerade mittelständischen Unternehmen eine Möglichkeit, dieses Instrument kostengünstig wahrzunehmen.

Auch die Justiz ist von den Vorteilen mediatorischer Konfliktlösung mittlerweile überzeugt. In einem bayernweiten Pilotprojekt, u.a. auch am Landgericht Nürnberg-Fürth, kommt Mediation mit gutem Erfolg zum Einsatz. Das Landgericht hat sich entschlossen, in eigener Verantwortung über die bisherigen vier in Nürnberg tätigen „Güterichter“ hinaus weitere 15 Richter zu Mediatoren ausbilden zu lassen. Bei dieser Richtermediation werden Streitigkeiten, die bereits bei Gericht sind, rasch erledigt. Schon bisher enden 65 Prozent aller Gerichtsverfahren mit einem Vergleich, spätestens in der zweiten Instanz. Durch den Einsatz der Güterichter erhöht sich diese Zahl nochmals deutlich.

Ziel sollte aber sein, Streitigkeiten gar nicht erst zu Gericht kommen zu lassen. Weitaus vorteilhafter ist es, schon vor einer Klageerhebung in die Mediation zu gehen. Dies spart in den meisten Fällen Geld, Zeit und Nerven, zumal die Erfolgsquote von Mediation bei über 75 Prozent liegt. Ein weiterer wichtiger Vorteil: Man geht nicht im Bösen auseinander und erhält die Geschäftsbeziehungen.

Auch die Nürnberger Anwaltschaft steht dem neuen Verfahren aufgeschlossen gegenüber. Am 30. September 2006 fand in Nürnberg ein ganztägiger „Mediationstag der Anwaltschaft“ statt, bei dem auch die IHK vertreten war und bei dem erfolgreiche Praxisbeispiele vorgestellt wurden. Dazu gehörte etwa die Mediation in einer Sparkasse, durch die langjährige Streitigkeiten zwischen Vorstand und Personalrat mit zahlreichen Gerichtsverfahren in nur zwei Sitzungen von insgesamt eineinhalb Tagen umfassend beigelegt werden konnten. Der Vorstandsvorsitzende ließ es sich nicht nehmen, selbst hierüber zu berichten, insbesondere über die Dauerhaftigkeit der Befriedung. Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat aufgrund solcher Erfahrungen beschlossen, einen Ausschuss für Mediation einzusetzen, der sich künftig für die weitere Förderung von Mediation und anderen Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung einsetzen wird.

Von der Wissenschaft wird das neue Verfahren ebenfalls nach Kräften unterstützt, namentlich durch den Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht und Zivilprozessrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg, Prof. Dr. Reinhard Greger. Selbst früherer Richter am Bundesgerichtshof ist er zutiefst überzeugt, dass die Konfliktlösung durch gerichtliche Streitentscheidung in vielen Fällen den Parteien „Steine statt Brot“ gibt, wegen der enormen Zeitdauer, der hohen Verfahrenskosten und der hohen Transaktionskosten, die mit gerichtlichen Verfahren in der Regel verbunden sind.

Die Verfahrensordnung des neuen IHK-Mediationszentrums ist in dieser WiM auf Seite 68 zu finden.

Externer Kontakt: Dr. Frank H. Schmidt, Vorsitzender der Nürnberger Gesellschaft für Mediation e.V., Präsident der Deutschen Gesellschaft für Mediation, http://www.mediation-nuernberg.de
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2007, Seite 32

 
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