Vorstand und Geschäftsführer müssen die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters walten lassen. Der Begriff Compliance beschreibt den Versuch der Unternehmen und ihrer Organe, Haftungsrisiken durch eine bessere Organisation und Dokumentation zu verringern. Die IHK informiert mit einer Veranstaltung am Mittwoch, 18. Juli 2007 über dieses Thema.
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