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Unscharfe Regelungen

Die Verkehrswirtschaft muss sich bei Vergabeverfahren mit rechtlichen Unklarheiten herumschlagen.

Eigentlich, so Rainer Müller, Vorstand bei der Nürnberger Verkehrs AG (VAG), steht dem öffentlichen Personannahverkehr (ÖPNV) eine "rosige, goldene Zukunft" bevor. Dafür sorgen nach Müllers Auffassung allein schon die ständig steigenden Kosten beim Autofahren und die verschärften Umweltschutzauflagen. Für Busse, Bahnen und Straßenbahnen ergeben sich damit riesige Chancen, führte Müller bei der IHK-Veranstaltung "ÖPNV im Umbruch – Herausforderungen für Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger" aus.

Mehr als 100 Interessenten aus allen Teilen Bayerns waren der Einladung der Veranstalter, zu denen auch die KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft und die RegioBus Verkehrsgesellschaft gehörten, gefolgt. Längst haben die Nahverkehrsbetriebe erkannt, dass sie ihren Fahrgästen künftig noch besseren Service, technische Qualität und bezahlbare Preise bieten müssen. Aber nicht nur das Auslaufen der Fahrzeugförderung durch den Freistaat, die sinkende Zahl von Schülern, die ohne öffentliche Verkehrsmittel kaum auskommen, und die Ängste älterer Bahn- und Busnutzer vor Belästigung und Gewalt machen den Verkehrsbetrieben zu schaffen.

Seit Jahren hat auch die EU den öffentlichen Nahverkehr als Betätigungsfeld ausgemacht. Sieben Jahre hat es bis zur Veröffentlichung einer neuen Verordnung gedauert, mit der die EU für mehr Wettbewerb und für eine Öffnung des Marktes beim ÖPNV sorgen will. Allerdings tritt die EU-Verordnung 1370/2007 erst im Jahre 2009 in Kraft. Vorher muss noch das nationale Recht durch den Bund (Personenbeförderungsgesetz) und die Länder (Landesnahverkehrsgesetze) angepasst werden.

"Wie viel Wettbewerb wird es künftig auf den ÖPNV-Märkten geben?", fragte IHK-Verkehrsreferent Ulrich Schaller. "Können Stadtwerke weiter als Hoflieferanten ihrer Anteilseigner fungieren oder werden Vergabeverfahren notwendig, die eine aktivere Rolle privater Verkehrsunternehmen ermöglichen?" Denn schon 2005 hatte die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket erlassen (sogenanntes "Monti-Paket", benannt nach EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti). Damit sollen kommunale Unternehmen gezwungen werden, Ausgleichszahlungen der Kommunen an ihre Unternehmen zu überprüfen.

Da künftig Verkehre, die ein Ausschließlichkeitsrecht oder Ausgleichleistungen in Anspruch nehmen, nur noch auf Basis eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags erbracht werden dürfen, müssen Städte und Landkreise künftig nach der neuen Verordnung für Nahverkehrsleistungen faire, transparente und wettbewerbliche Vergabeverfahren durchführen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Dienstleistungsaufträge unter genau bestimmten Voraussetzungen direkt an ein eigenes Verkehrsunternehmen vergeben werden können, erläuterte Rechtsanwalt Arnd Bühner von der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft. Die bislang maßgebliche Unterscheidung von eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehren sei damit überholt. Schwierigkeiten bereitet zudem der Umstand, dass noch nicht absehbar ist, ob in Bayern künftig die Städte und Landkreise oder die Regierungen für die Umsetzung der neuen EU-Verordnung verantwortlich sein werden.

Damit sind künftig erfahrene Juristen bei der Erstellung dieser Ausschreibungen gefragt. Gleiches gilt für die Vereinbarung der neuerdings erforderlichen Dienstleistungsverträge mit eigenen Verkehrsunternehmen, die zudem erhebliche steuerliche Schwierigkeiten mit sich bringen können. Bei der Vergabe von Aufträgen gewährt die EU zwar eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Allerdings ist noch nicht klar, ob und wenn ja, wie der nationale Gesetzgeber diese Frist nutzen wird. In jedem Fall müssen die Aufgabenträger bereits 2014 einen Teil ihrer Verträge verordnungskonform umgestellt haben und einen "Fortgangsbericht" an die EU-Kommission übersenden.

Städte ohne Verkehrsbetriebe?
Schon vor Inkrafttreten der Verordnung haben zahlreiche Städte und Landkreise damit begonnen, die Finanzierung ihrer Beteiligungsunternehmen auf die Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilfenrecht und eine mögliche Anwendung des Monti-Pakets der EU-Kommission zu prüfen. So gelangte Otto K. Dietlmeier von der Stadt Amberg bereits zu der Einschätzung, dass Kommunen, die selbst keine Verkehrsunternehmen unterhalten, künftig "wohl die glücklichen" sein werden. Hans Partheimüller von der infra fürth verkehr GmbH erwartet bei künftigen Ausschreibungen Probleme, weil die Fürther Verkehrsgesellschaft zwar über die erforderlichen Konzessionen, Busse und Bahnen verfügt, aber keine eigenen Fahrer beschäftigt und sich damit möglicherweise nicht für eine privilegierte In-house Vergabe qualifiziert.

Noch seien allerdings viele Fragen zum künftigen Vorgehen bei öffentlichen Ausschreibungen im ÖPNV nicht abschließend juristisch geklärt, so Rechtsanwalt Carsten Jennert von der Unternehmensberatung KPMG.

Firmenkooperation RegioBus
Auch kleinere private Unternehmen fühlen sich von dem juristischen Wirrwarr seit Jahren überfordert. 30 private Unternehmen haben bereits 1997 die RegioBus Verkehrsgesellschaft mit Sitz in Nürnberg gegründet. Immerhin sind die privaten Verkehrsbetriebe mit ca. 250 Linienbussen rund um Nürnberg in vielen Kommunen für den ÖPNV verantwortlich. Gemeinsam versuchen die Busunternehmen, beim Einkauf und bei Bewerbungen erfolgreicher zu operieren. Bei der Ausschreibung neuer Strecken fühlen sich die privaten Anbieter allerdings oft überfordert. Geschäftsführer Werner Geiger: "Höchste Qualität zu geringsten Preisen geht nicht zusammen." Allerdings wissen auch die privaten Busgesellschaften, dass sie weitere öffentliche Aufträge im Linienverkehr nur dann bekommen oder behalten können, wenn sie das Gespräch mit ihren Auftraggebern führen. Neue EU-Verordnungen sind dabei keine Hilfe.

Alle Vorträge der Veranstaltung sind abrufbar unter www.ihk-nuernberg.de (Rubrik "Standortpolitik"/"Verkehr")

Autor/in: 
hpw.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2008, Seite 26

 
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