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Banken geben Entwarnung

Viele Eigenheimbesitzer in Deutschland sorgen sich um ihre Immobilienkredite. Berichte über den Verkauf von Darlehen an Finanzinvestoren führten zu Verunsicherung.

Die Hypothekennehmer befürchten, dass nach einem Kreditverkauf sofort Geld zurückgefordert wird und schlimmstenfalls die Zwangsversteigerung droht. Verkauft werden vor allem sogenannte notleidende Kredite, mit deren Rückzahlung der Kreditnehmer in Verzug ist. Berichtet wurde aber auch vom Verkauf ordnungsgemäß bedienter Kredite. Rechtsexperten betonen, dass Kreditaufkäufer jedenfalls eine außerordentliche Kündigung des Kreditvertrages durchsetzen müssen, bevor sie die Rückzahlung fordern können.

Die Bundesministerien für Justiz, Finanzen und Verbraucherschutz erarbeiten zurzeit gemeinsam Vorschläge für ein sogenanntes Risikobegrenzungsgesetz, das nicht nur Kreditverkäufe regeln, sondern auch unerwünschte Aktionen von Finanzinvestoren erschweren soll. Wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorab mitteilte, soll der Verkauf notleidender Bankkredite künftig erst nach einer Frist von sechs Monaten möglich sein. Außerdem sei es schon nach geltendem Recht nicht zulässig, dass ein Erwerber auch dann in das Grundvermögen vollstrecken kann, wenn die Kredite bisher ordentlich bedient wurden. Das in der Beratung befindliche Gesetz fordere bei Kreditverkäufen künftig Transparenz. Dem Kreditnehmer müsse die Abtretung der Kreditforderung rechtzeitig angezeigt werden.

Von den in der Region ansässigen Kreditinstituten haben sich zuerst die Sparkassen und Genossenschaftsbanken gegen den Verkauf von Forderungen ausgesprochen. So der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Fürth Hans Wölfel: "Wir verkaufen unsere Kunden nicht. Diese Geschäftsbeziehungen beruhen auf wechselseitigem Vertrauen und sind auf Langfristigkeit angelegt. Deshalb werden wir uns nicht einseitig aus einer intakten Vertragsbeziehung lösen und nicht ungewollt fremde Ansprechpartner aufdrängen." Dr. Matthias Everding, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Nürnberg, stellte bei der Bilanzpressekonferenz in Nürnberg klar, dass ordnungsgemäß bediente Kredite sowie dafür vorhandene Sicherheiten nicht verkauft werden. Der Genossenschaftverband Bayern e.V., Regionaldirektion Franken, teilte mit: "Es ist nicht unsere Geschäftspolitik, nicht notleidende Kreditforderungen bzw. zugehörige Sicherungsrechte ohne die Zustimmung der Kunden an Drittunternehmen zu veräußern. "Der Verkauf von Kreditforderungen hat bei der Sparda-Bank Nürnberg eG keinerlei Bedeutung", so Vorstand Thomas Lang. "Wir haben nicht eine einzige Kreditforderung verkauft. Es bestehen diesbezüglich auch keinerlei Überlegungen für die Zukunft."

Einzig die PSD Bank Nürnberg eG macht eine Verpflichtungserklärung zum Bestandteil eines Kreditvertrages. Sie teilte ihren Kunden in der Immobilienfinanzierung mit, dass sie störungsfreie Kredite und Sicherheiten nicht ohne Zustimmung des Kreditnehmers bzw. Sicherheitsgebers veräußern werde.

Von den Banken, die sich zum Thema Kreditverkäufe geäußert haben, sagte die Deutsche Bank, dass ein eventueller Verkauf von Krediten bzw. von Kreditrisiken ausschließlich im Rahmen eines sogenannten "Blind Pool Verfahrens" geschehe. Pressesprecherin Evelyn Koch. "Das heißt, Investoren haben keinen Zugriff auf Kundendaten, die gesamte Kreditbearbeitung ist und bleibt bei der Deutschen Bank, Investoren können keinen Einfluss nehmen."

"Die HypoVereinsbank wird keine speziellen Kreditverträge anbieten, die einen Ausschluss von Kreditverkäufen vorsehen", so Erhardt Göstl, Leiter des Firmenkundengeschäfts in Nordbayern. Beim Verkauf notleidender d.h. gekündigter Kredite sei seitens der HVB vertraglich sichergestellt worden, dass der Erwerber an die vertraglichen Verpflichtungen zwischen der HVB und dem Kreditnehmer gebunden sei. Die Kreditnehmer wurden über die Transaktion schriftlich informiert. Ein Kreditnehmer, der seine vertraglichen Verpflichtungen einhalte, habe auch in Zukunft nichts zu fürchten.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2008, Seite 34

 
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