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Neue Widerrufsbelehrung

Online-Händler, Katalogversender, Direktvertriebler und andere Unternehmen, die ihre Kunden über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren müssen, können aufatmen: Am 1. April 2008 trat die neue BGB-Informationspflichtenverordnung mit überarbeiteten Mustertexten in Kraft. Zweck dieser Mustertexte ist es, insbesondere kleineren Unternehmen das Leben zu erleichtern: Verwenden sie das Muster, sollten sämtliche Informationspflichten erfüllt sein.

Die nach dem bislang vom Bundesjustizministerium bereitgestellten Muster verfassten Widerrufsbelehrungen waren in verschiedenen Gerichtsentscheidungen für unwirksam erklärt worden. Dies hatte eine regelrechte Welle wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen ausgelöst. In den neuen Mustern sind nun wichtige Anregungen der IHK-Organisation berücksichtigt: Insbesondere wurde auf die ursprünglich geplanten Anhänge verzichtet, sodass die Belehrung deutlich kürzer ist als ursprünglich geplant. Außerdem sollen die Muster in einem zweiten Schritt in ein formelles Gesetz überführt werden. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist bereits für diesen Sommer geplant. Damit wird ausgeschlossen, dass die Muster erneut wegen vermeintlicher Unschärfen angegriffen werden können.

Für die Verwendung der alten Muster gilt eine Übergangsfrist bis Ende September 2008. Angesichts der bestehenden Unsicherheiten empfiehlt der DIHK jedoch die schnellstmögliche Umstellung auf die neuen Muster. Wie schon bei den alten Texten ist zu beachten: Wer an den Mustertexten auf eigene Faust Änderungen vornimmt, übernimmt die volle Verantwortung für die gesamte Belehrung.

Die "Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung" mit den Mustern kann unter www.ihk-nuernberg.de (Geschäftsbereich Recht | Steuern) heruntergeladen werden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2008, Seite 21

 
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