Die German Facility Management Association e.V. (GEFMA) will mit ihrem Arbeitskreis "Facility Management Recht" dazu beitragen, fachspezifische Rechtsfragen zu beantworten. Spezialisten, die sich mit der Interpretation oder Gestaltung von Verträgen oder Gesetzen im Facility Management auskennen, sind rar, so Rechtsanwalt Jörg Schielein von Rödl & Partner in Nürnberg, der den Arbeitskreis leitet. Im Arbeitskreis engagieren sich Juristen, Eigentümer von Immobilien, Vertreter der Versicherungswirtschaft sowie Praktiker des Facility Managements. Sie greifen aktuelle Rechtsfragen der Branche auf und erarbeiten praxisorientierte Handlungshilfen. Einen ersten Schwerpunkt legt der Arbeitskreis auf Haftungsrisiken und Verkehrssicherungspflichten, etwa im Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter einer Immobilie. Der Arbeitskreis tagt drei bis vier Mal jährlich und steht allen Interessierten offen.
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