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Versicherungsvermittler

Übergangsfrist endet

Noch bis 1. Januar 2009 kann man die Erlaubnis einholen und sich in das Register eintragen lassen.

Seit dem 22. Mai 2007 besteht für alle selbstständig tätigen Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter) sowie Versicherungsberater eine Erlaubnis- und Registrierungspflicht. Nach Schätzungen von Experten sind jedoch erst 40 Prozent der selbstständigen Versicherungsvermittler und Versicherungsberater registriert.

Gewerbetreibende, die schon vor dem 1. Januar 2007 als Versicherungsvermittler (im Sinne von § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung) tätig waren, können noch die Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2009 nutzen, um die Erlaubnis einzuholen und sich registrieren zu lassen. Bis dahin kann der Vermittler oder Berater noch ohne Erlaubnis arbeiten, der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss aber bereits jetzt nachgewiesen werden.

Wird die Erlaubnis nicht beantragt und erfolgt keine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister, dürfen die selbstständigen Versicherungsvermittler und Versicherungsberater ab dem 1. Januar 2009 ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben. Es gibt keine Ausnahme, auch wenn dadurch die Existenz des Versicherungsvermittlers oder Versicherungsberaters gefährdet sein kann.

Um den Ansturm am Jahresende zu umgehen, sollte die Erlaubnis und Registrierung schnellstmöglich bei der IHK München beantragt werden. Informationen und Vordrucke finden Sie im Internet unter www.ihk-nuernberg.de (unter "Geschäftsbereich Recht | Steuern" / "Neue Regeln für Versicherungsvermittler").

Für Versicherungsvermittler, die ihre Tätigkeit erst nach dem 1. Januar 2007 aufgenommen haben, gilt diese Übergangsregelung nicht. Sie dürfen erst dann Versicherungen vermitteln, wenn sie den Erlaubnisbescheid erhalten haben.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2008, Seite 22

 
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