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barfrieder . fehn

Rechtsberatung für den Mittelstand

Die Nürnberger Kanzlei barfrieder . fehn besteht seit über einem Jahr, Namensgeber sind die Rechtsanwälte und Fachanwälte Klaus-Peter Barfrieder und Georg B. Fehn. Barfrieder ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sein Spezialgebiet ist das Gewerbemietrecht, wo er vorzugweise Vermieter von Ladenpassagen und Einkaufszentren juristisch betreut. Aus diesem Aufgabengebiet ergeben sich auch Verknüpfungen mit dem Immobilien- und dem Maklerrecht. Fehn ist Fachanwalt für Strafrecht, außerdem gehört zu seinem Haupttätigkeitsbereich die Unfallschadenregulierung und das Versicherungsrecht.

Die beiden Anwälte haben schon in der Vergangenheit in Nürnberg partnerschaftlich zusammengearbeitet und sich deshalb zusammengeschlossen. Dritter im Bunde ist Rechtsanwalt Christoph Kail, der den weiteren wirtschaftsrechtlichen Bereich der Kanzlei abdeckt. Dies sind insbesondere der gewerbliche Rechtsschutz (unlauterer Wettbewerb) und das weite Feld des Internet-Rechts. Die Kanzleiräume der Anwälte, die auch Ausstellungen und Vortragsveran-staltungen organisieren, befinden sich im früheren Tucher-Vorstandsgebäude am Schillerplatz 10

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2008, Seite 71

 
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