Wenn ein Mitarbeiter an einer Manipulation des internen EDV-Systems mitwirkt, ist eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung gerechtfertigt. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Fall einer stellvertretenden Geschäftsstellenleiterin entschieden, die gemeinsam mit dem Geschäftsstellenleiter und der Personalleiterin durch eine Manipulation des EDV-Systems die Höhe der ausgewiesenen Personalkosten "geschönt" hatte (Urteil vom 23. Juli 2008, Aktenzeichen 7 Sa 189/08). Ein solches Verhalten sei als erhebliche Pflichtverletzung zu werten, so das Gericht. Eine Abmahnung sei in einem so schwerwiegenden Fall nicht erforderlich gewesen.
Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies der Userlike UG, um Ihnen einen Online-Chat anbieten zu können. Mit einem Klick auf "Alle Cookies akzeptieren / Online Chat zulassen" akzeptieren Sie diese Cookies. Wenn Sie "Nur funktionale Cookie akzeptieren" auswählen, wird der Chat nicht zur verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.