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Sachverständige

Objektive Urteile bei Streitigkeiten

Im grundlegend modernisierten Portal www.svv.ihk.de sind 9 000 öffentlich bestellte Sachverständige aus

275 verschiedenen Sachgebieten verzeichnet. Das deutschlandweite Internet-Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist nun noch benutzerfreundlicher geworden. Effektivere Suchfunktionen und zusätzliche Schlagwörter vereinfachen die Recherche. Die Suchergebnisse können außerdem in Listenform per Mail weiter versendet werden. Schon bisher wurden auf dem Portal über 2,5 Mio. Zugriffe pro Jahr registriert. Genutzt wird es von Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern gleichermaßen.

Ist der Altbau erhaltungswürdig? Welchen Wert hat meine Maschine? Warum funktioniert die Software nicht? Ohne spezielle Fachkenntnisse sind solche Fragen kaum zu beantworten. Hier helfen die von den IHKs öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen weiter, die ihre besondere Sachkunde vor einem Fachgremium nachgewiesen haben und zusätzlich von der IHK auf ihre Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit überprüft und vereidigt wurden. Zusätzlich müssen öffentlich bestellte Sachverständige ihre Qualifikation alle fünf Jahre erneut nachweisen.

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger kann gute Dienste leisten, wenn

  • neutrale fachliche Beratung benötigt wird,
  • ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt werden muss,
  • ein Gegenstand oder eine Immobilie zu bewerten ist,
  • ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden soll,
  • ein bestimmter Zustand zu Beweiszwecken dokumentiert werden muss.

In erster Linie erstatten die öffentlich bestellten Sachverständigen schriftliche oder mündliche Gutachten. Mit seiner Expertise kann der Sachverständige aber auch zwei sich streitende Parteien durch sein objektives Votum zum Einlenken bringen. Die Vertragspartner können sich darauf einigen, dass sie das Ergebnis eines Gutachtens als verbindlich anerkennen. Im Vergleich zum Gericht bringt dies zwei entscheidende Vorteile: Zum einen sind solche Schiedsgutachten wesentlich schneller und zum anderen auch deutlich kostengünstiger als ein langwieriger Prozess. Vielleicht ist sogar aufgrund des Schiedsspruchs ein Fortsetzen der Geschäftsbeziehung möglich.

Autor/in: 
dihk
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2010, Seite 58

 
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