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Zuwanderung

"Blue Card" für Fachkräfte

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßt, dass die Bundesregierung mit der „Blue Card“ verstärkt Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten anwerben möchte. „Mit der Blue Card wird die Zuwanderung für Hochqualifizierte erleichtert, was vor dem Hintergrund zunehmender Fachkräfteengpässe grundsätzlich sinnvoll ist“, kommentierte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben die geplante Regelung, der der Bundesrat noch zustimmen muss.

Die Einkommensgrenze im Rahmen der Niederlassungserlaubnis soll von bisher 66 000 auf 48 000 Euro abgesenkt werden, was Wansleben als „richtigen Schritt“ wertete. Allerdings hatte der DIHK zuvor eine Grenze von 40 000 Euro befürwortet. Die Wirtschaft hält „deutliche Willkommens-signale“ für notwendig, damit Deutschland für hochqualifizierte Ausländer attraktiv wird. Deshalb warnt der DIHK vor neuen Beschränkungen und Befristungen bei der Niederlassungserlaubnis.

Inhaber einer Blue Card sollen nun für maximal vier Jahre eine Arbeit in Deutschland aufnehmen können, wenn sie ein Jahreseinkommen von 44 000 Euro brutto nachweisen können. Ausländer, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben, erhalten die Karte für die Dauer ihres Arbeitsvertrages plus drei Monate. Diejenigen Arbeitnehmer, die zwei Jahre lang in die Sozialversicherung einbezahlt haben und einen Integrationskurs erfolgreich abschließen, werden dem Gesetzentwurf zufolge einen Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bekommen.

Eine spezielle Regelung ist für ausländische Fachkräfte vorgesehen, die in besonders gesuchten Berufen tätig sind (vor allem Naturwissenschaftler, Ingenieure, Techniker, Mathematiker, Mediziner): Sie müssen nur einen Bruttoverdienst von 33 000 Euro nachweisen und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2012, Seite 33

 
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