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Berufskraftfahrer

Weiterbildung ist Pflicht

In den letzten beiden Jahren absolvierten erst wenige Kraftfahrer die Lehrgänge, die nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vorgeschrieben sind. Das dürfte sich mit dem Auslaufen von Übergangsfristen in diesem und im nächsten Jahr ändern.

Berufskraftfahrer, die im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr tätig sind, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen. Dies sieht eine EU-Richtlinie vor, mit der die Verkehrssicherheit verbessert werden soll. Die Richtlinie wurde mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, das im Jahr 2006 in Kraft getreten ist, in deutsches Recht umgesetzt. Die Fahrer sind demnach verpflichtet, eine Grundqualifikation zu absolvieren sowie regelmäßig eine Weiterbildung durchzuführen (WiM berichtete). 

Die Regelungen gelten für das Fahrpersonal von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) sowie für die Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE). Das Gesetz räumte denjenigen Fahrern im Güterverkehr einen Bestandsschutz ein, die ihren Führerschein vor dem 10. September 2009 erworben haben. Sie müssen spätestens bis zum 10. September 2014 eine Weiterbildung absolvieren. Bestandsschutz im Personenverkehr besteht für die Fahrer, die ihren Führerschein vor dem 10. September 2008 erworben haben. Sie müssen ihre Weiterbildung bis spätestens 10. September 2013 absolviert haben.

Wegen des nahenden Termins steigt nun die Nachfrage nach den Prüfungen für die Grundqualifikation, wie Christian Grupe berichtet, der bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken für die Berufskraftfahrerqualifikation zuständig ist.

Steigende Teilnehmerzahlen

In den ersten beiden Monaten des Jahres 2013 sei die Zahl der Prüfungsteilnehmer auf insgesamt 90 gestiegen, sie dürfte in den nächsten Monaten weiter zunehmen. In den beiden vergangenen Jahren konnte jedoch von einem Boom bei den Prüfungen für die Grundqualifikation noch keine Rede sein: 2011 verzeichnete Grupe insgesamt 253 Teilnehmer und im vergangenen Jahr 292 Prüflinge, davon 160 Busfahrer mit Führerschein Klasse D. Die unerwartet niedrige Zahl der Prüfungen ist laut Grupe u.a. auch auf die relativ hohen Kosten von 2 500 bis 3 000 Euro für die Grundqualifikation zurückzuführen. Allerdings wüssten die Unternehmen häufig nicht, dass es Fördermittel für die Schulungen gebe.

Etwa 98 Prozent der bisherigen Prüflinge haben die sogenannte beschleunigte Grund-
qualifikation absolviert, die seit 2008 im gewerblichen Personenverkehr und seit 2009 im sonstigen Güterverkehr neben der eigentlichen Berufsausbildung zwingend vorgeschrieben ist.

Dass die nahenden Termine für mehr Kursteilnehmer sorgen, spüren auch die gewerblichen Anbieter der vorgeschriebenen Weiterbildungen. Das gilt vor allem für Busfahrer, die bis spätestens Herbst eine in fünf Tage gegliederte 35-stündige Weiterbildung absolviert haben müssen, wenn sie kein Bußgeld riskieren wollen. Auch deswegen registriert beispielsweise Christian Maierhöfer vom Nürnberger Ausbildungsunternehmen „Fahrerprofis“ ein „explosionsartig ansteigendes Interesse an den Weiterbildungen“. Das Unternehmen hatte sich mit einem weiteren, vor Kurzem eröffneten Schulungszentrum für den Ansturm gerüstet. Interessant wird es laut Maierhöfer, wenn im Herbst 2014 nach den Busfahrern alle gewerblichen Lkw-Fahrer ihre Weiterbildung machen müssen: „Ich sehe da schon eine Herausforderung auf die Weiterbildungsdienstleister zukommen.“ Angesichts von schätzungsweise rund 70 000 gewerblichen Lkw-Fahrern ist es also keine gute Idee, die vorgeschriebene Weiterbildung erst auf den letzten Drücker zu machen.

Autor/in: 
sl.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2013, Seite 44

 
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