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Verbraucherrechte-Richtlinie

Wichtige Frist für den Online-Handel

Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft, das umfangreiche Änderungen für den stationären und vor allem für den Online-Handel mit sich bringt. Den Stichtag sollten Händler unbedingt im Blick haben, denn eine Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Regelungen gibt es nicht. Ziel der Richtlinie ist es, einen europaweit einheitlichen Verbraucherschutz zu schaffen.

In ganz Europa gelten dann u.a. eine 14-tägige Widerrufsfrist, Änderungen beim Zurückbehaltungsrecht und neue Regelungen zu Hin- und Rücksendekosten. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hat auf ihrer Homepage unter www.ihk-nuernberg.de/verbraucherrechte-richtlinie die wichtigsten Regelungen der Verbraucherrechte-Richtlinie zusammengestellt. Dort ist auch der ausführliche Artikel zum Thema aus WiM 12/2013, Seite 30/31, abrufbar.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2014, Seite 13

 
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