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IHK FOSA

Anerkennung für die Anerkennung

Die Bundesregierung hat ihren zweiten „Anerkennungsbericht“ vorgelegt. Er dokumentiert die Fortschritte bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse seit dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes im Jahr 2012.

Seitdem haben Personen mit einem ausländischen Abschluss einen Rechtsanspruch darauf, dass dieser auf seine Gleichwertigkeit mit einem vergleichbaren deutschen Abschluss geprüft wird. Lobend erwähnt wird im Bericht die Arbeit der Anerkennungsstelle „IHK Fosa“ (Foreign Skills Approval) mit Sitz im Nürnberger Loftwerk.

In den letzten drei Jahren hat die Anerkennungsstelle rund 10 000 Anträge zu IHK-Berufen bearbeitet. Rund 6 700 Antragstellern wurde bescheinigt, dass ihr Abschluss voll dem entsprechenden deutschen Abschluss entspricht. In fast 2 300 Fällen wurde immerhin die teilweise Gleichwertigkeit festgestellt.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2015, Seite 29

 
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