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Taxameter

Umrüstung jetzt angehen

Taxi Personenverkehr © Andreas Rodriguez - Thinkstock.com

Auf die Betreiber von Taxis kommen neue Anforderungen zu: Ab dem 1. Januar 2017 müssen sie in ihren Fahrzeugen Taxameter verwenden, die manipulationssicher sind und den Anforderungen der Finanzverwaltung entsprechen. Diese sogenannten Fiskal-Taxameter erfassen vielfältige Betriebsdaten und sollen Steuerbetrug unmöglich machen.

Allerdings sorgt ein rechtliches Problem in der betrieblichen Praxis für Unsicherheit: Es gibt nämlich noch kein deutsches Gesetz, das die Verwendung eines Fiskal-Taxameters oder eine Pflicht zur digitalen Erfassung der Betriebsdaten verbindlich regeln würde. Der Gesetzgebungsprozess ist noch im Gange. Die Grundlage für das noch nicht verabschiedete Gesetz bildet die EG-Messgeräterichtlinie von 2004. Dort ist der 1. November 2016 als Termin genannt, ab dem in neu zugelassene Taxis ein Fiskal-Taxameter eingebaut werden muss. Das Bundesfinanzministerium hatte in einem Schreiben von 2010 zumindest festgelegt, dass ab 1. Januar 2017 alle Geräte den neuen Anforderungen entsprechen müssen.

Klar ist gemäß der EG-Messgeräterichtlinie immerhin Folgendes: Die Geräte müssen über eine digitale Schnittstelle verfügen, sodass ein Betriebsprüfer jederzeit und vor allem schnell auf die Daten zurückgreifen kann. Sie müssen zudem ein Sicherheitsmodul und ein Speichermedium enthalten. Im Gegensatz zum gewöhnlichen Taxameter, das zusammen mit einem Signalgeber als Messgerät die Wegstrecke und die Fahrtdauer misst, muss ein Fiskal-Taxameter den Betrug unmöglich machen und über folgende Eigenschaften verfügen: Das Zählwerk darf nicht rückstellbar sein, es muss die gesamte vom Taxi zurückgelegte Wegstrecke mit und ohne Gäste, die Gesamtzahl der Fahrgastübernahmen, die Gesamtsumme der in Rechnung gestellten Zuschläge sowie die als Fahrpreis in Rechnung gestellten Beträge aufzeichnen. Die erfassten Daten müssen in der Regel zehn Jahre aufbewahrt werden und dürfen nicht manipulierbar sein.

Zur Unsicherheit für die Betriebe trägt die Tatsache bei, dass der Gesetzentwurf keine bestimmte Technologie vorschreibt. Ursprünglich war vorgesehen, dass die sogenannte „Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“ (Insika) für alle Taxibetreiber verpflichtend wird – ein technisches System, um Daten manipulationssicher zu speichern. Ob es die Pflicht zur Verwendung von Insika geben wird oder ob auch andere Systeme genutzt werden dürfen, wurde im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch nicht entschieden. Das Problem in der Praxis: Taxi-Betreiber, die andere Systeme als Insika nutzen, können diese möglicherweise weiterhin verwenden, dies ist aber noch nicht sicher. Die IHK empfiehlt Taxiunternehmern deshalb, die Hersteller bzw. Umrüster ihrer Taxameter zu fragen, ob diese aufrüstbar sind oder nicht. Möglicherweise wird im Gesetz auch noch die Pflicht verankert, einen Rechnungsbeleg an die Fahrgäste auszugeben. Die IHK wird die Entwicklung der Gesetzgebung weiter verfolgen und die Betriebe informieren.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2016, Seite 21

 
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