Vermittler von Finanzanlagen dürfen seit 31. Dezember 2016 nur noch Vermögensanlagen vermitteln oder hierzu beraten, die erstmals öffentlich angeboten werden. Der Grund ist das Mitte 2016 verabschiedete Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG) und die damit einhergehende Änderung des Kreditwesengesetzes. Für Vermittler, die über eine Gewerbeerlaubnis gemäß § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Gewerbeordnung (GewO) verfügen, bedeutet das: Sie dürfen keine Vermögensanlagen auf dem Zweit- oder Drittmarkt mehr vermitteln, sondern müssen dafür eine gesonderte Erlaubnis (nach § 32 Kreditwesengesetz KWG) beantragen. Eine Tätigkeit ohne diese Erlaubnis ist strafbar.
Kompliziert wird die Neuregelung wegen der gleichzeitigen Änderung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Sie wirkt sich auf die Produktkategorien aus, für die eine Erlaubnis laut § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Gewerbeordnung benötigt wird. Diese Erlaubnis ist jetzt auch für die Vermittlung bestimmter Direktinvestments in Sachgüter nötig, bei denen der Rückerwerb vom Willen des Anbieters oder eines Dritten abhängt. Ein Beispiel für solche Investments sind Beteiligungen an einzelnen Schiffscontainern. Diese Änderungen sind ebenfalls am 31. Dezember 2016 in Kraft getreten. Finanzanlagenvermittler, die weiterhin derartige Direktinvestments in Sachgüter vermitteln möchten und noch nicht im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis sind, müssen handeln und ihre Erlaubnis um diese Produktkategorie erweitern.
Finanzvermittlern, die sich im Unklaren darüber sind, welche Erlaubnisse sie konkret benötigen, wird eine Anfrage empfohlen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder an die zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank. Kontakt: BaFin, Abteilung Erlaubnispflicht und Verfolgung unerlaubter Geschäfte, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, Tel. 0228 4108-0, Fax -1550, E-Mail: poststelle@bafin.de; sowie: Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Bayern, Ludwigstr. 13, 80539 München, Tel. 089 2889-5, Fax -3854, E-Mail: bankenaufsicht.hv-by@bundesbank.de.