Das Bundeswirtschaftsministerium fördert junge Unternehmen, die sich auf Messen präsentieren wollen.
Förderfähig sind Teilnahmen an Gemeinschaftsständen, die von den Messeveranstaltern auf ausgewählten Messen in Deutschland organisiert werden – derzeit sind das rund 60. Die teilnehmenden Unternehmen erhalten bei den ersten zwei Messebeteiligungen 60 Prozent der Kosten erstattet, die Obergrenze der förderfähigen Summe je Teilnehmer und Veranstaltung beträgt 7 500 Euro.
Aussteller müssen sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand anmelden. Das Förderprogramm richtet sich an Gründer und Start-ups aus Industrie, Handwerk und technologieorientierten Dienstleistungen.
Die Liste der geförderten Veranstaltungen und die Antragsformulare sind unter www.bafa.de abrufbar.