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Förderprogramm

Gründer auf die Messe!

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert junge Unternehmen, die sich auf Messen präsentieren wollen.

Förderfähig sind Teilnahmen an Gemeinschaftsständen, die von den Messeveranstaltern auf ausgewählten Messen in Deutschland organisiert werden – derzeit sind das rund 60. Die teilnehmenden Unternehmen erhalten bei den ersten zwei Messebeteiligungen 60 Prozent der Kosten erstattet, die Obergrenze der förderfähigen Summe je Teilnehmer und Veranstaltung beträgt 7 500 Euro.

Aussteller müssen sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand anmelden. Das Förderprogramm richtet sich an Gründer und Start-ups aus Industrie, Handwerk und technologieorientierten Dienstleistungen.

Die Liste der geförderten Veranstaltungen und die Antragsformulare sind unter www.bafa.de abrufbar.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2017, Seite 109

 
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